
Regierung verlängert Schutz der Tschudy-Villa um ein Jahr
Baseljetzt
Die provisorische Rettungs- und Schutzverfügung der Abbruchvilla in Sissach wird verlängert. Dies sei nötig, um ein Gutachten fertigzustellen.
Die Verfügung betrifft die Villa Tschudy, die zum Streitfall zwischen dem Besitzer und der kantonalen Denkmalpflege sowie des Kantons geworden ist. Der Besitzer wollte das Haus abbrechen, womit er im Frühling 2022 denn auch begann.
Die kantonale Denkmalpflege stoppte den Abbruch, der aber bereits weit fortgeschritten war. Der Besitzer wurde sodann vom Kanton dazu verknurrt, die Hausreste zu sichern. Zudem reichten die Behörden eine Strafanzeige gegen den Eigentümer ein, der mit dem Abriss begonnen habe, obwohl eine amtliche Verfügung vorgelegen habe, die das Haus vorübergehend unter Schutz stellte.
Nun hat der Regierungsrat gemäss Bulletin «infolge erschwerter Umstände» die Verlängerung der provisorischen Rettungs- und Schutzmassnahmen um ein Jahr beschlossen. Teil dieser Massnahmen sei die provisorische Eintragung im Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler, heisst es.
Aufschluss über eine allfällige definitive Unterschutzstellung soll bis zum 27. April 2024 ein bereits in Auftrag gegebenes kulturhistorische Gutachten geben. (sda/mal)
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Angi
Warum denn das. Gebäude ist nicht schützenswert.
PJPM
…und der Eigentümer wird aufgrund der de-facto Enteignung entsprechend entschädigt und der Kanton übernimmt die Kosten des Gerüsts un…… plopp, bin ich aufgewacht.