
Regierung will klarere Regelung für Marktstände mit Essen und Trinken
David Frische
Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat, die Motion von Brigitte Kühne (GLP) zur Anpassung des Gastgewerbegesetzes für Märkte zu überweisen. Ziel ist eine klare Regelung für Marktstände mit Gastronomie.
Der Regierungsrat Basel-Stadt hat am Dienstag mitgeteilt, dass er dem Grossen Rat beantragt, die Motion von Brigitte Kühne (GLP) betreffend Ergänzung des Gastgewerbegesetzes sowie der entsprechenden Verordnung zur Erfüllung zu überweisen.
Hintergrund ist, dass Bewilligungen für den Verkauf von Speisen und Getränken auf Märkten nach geltender Rechtslage nur unzureichend erteilt werden können, wie die Motionär:innen um Kühne monieren. Auch die Zuständigkeiten und der Vollzug für Standbetreibende seien wenig übersichtlich geregelt.
Die Basler Regierung hat nun am Dienstag dem Grossen Rat beantragt, die Motion anzunehmen. Mit der Umsetzung der Motion solle auf die wachsende Zahl von Quartier- und Abendmärkten reagiert werden, teilt die Regierung mit. Diese Märkte seien für das Quartierleben wichtig und stossen laut Regierung auf steigendes Interesse. Durch eine Ergänzung des Gesetzes sollen künftig klare Vorgaben geschaffen und das bestehende Vollzugsproblem behoben werden.
Motion will Ausnahmebestimmungen
Die Motion sieht vor, dass bestimmte Märkte von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden können, etwa regelmässige Frisch- und Feierabendmärkte oder Quartierflohmärkte. Details dazu sollen in der Verordnung zum Gastgewerbegesetz geregelt werden.
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pserratore
👍
Hoschi
Das ist wohl nötig so.