Riesenbock im Baselbiet: Falsche Wahlzettel in sieben Gemeinden zugestellt
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Landratswahl
Baselland

Riesenbock im Baselbiet: Falsche Wahlzettel in sieben Gemeinden zugestellt

23.01.2023 16:36 - update 23.01.2023 16:47
Jennifer Weber

Jennifer Weber

In den Wahlkreisen Liestal, Sissach und Waldenburg wurden für die Landratswahl vom 12. Februar 2023 teilweise Wahllisten eines anderen Wahlkreises zugestellt. Betroffen sind sieben Gemeinden, wie die Baselbieter Landeskanzlei am Montag mitteilt.

Liestal, Lupsingen, Seltisberg, Ziefen, Langenbruck, Reigoldswil und Sissach sind gemäss Mitteilung betroffen. Die Landeskanzlei bittet die Stimmenden aus diesen Gemeinden, vor der Stimmabgabe zu prüfen, ob sie den korrekten Wahlzettel erhalten haben.

Fehler beim Abpacken

Die betroffenen Gemeinden hatten den Auftrag zum Abpacken der Wahlcouverts der gleichen Verpackungsfirma übertragen. Trotz verschiedener Vorkehrungen sei es zu Fehlern beim Abpacken gekommen. So sei die Landeskanzlei informiert worden, dass in Sissach ein Wahlzettel des Wahlkreises Waldenburg zugestellt worden sei. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, «dass in allen sieben Gemeinden diverse Wahlcouverts falsch verpackt wurden». Wie es auf Anfrage heisst, gehe die Landeskanzlei von 50 bis 150 falsch verschickten Wahllisten aus.

Ist mein Wahlzettel korrekt?

Der Wahlkreis steht jeweils oben auf der Wahlliste in der zweiten Zeile:

  • Wenn du in Liestal, Lupsingen, Seltisberg oder Ziefen wohnst, lautet der korrekte Wahlkreis Liestal.
  • Wenn du in Langenbruck oder Reigoldswil wohnst, ist der Wahlkreis Waldenburg korrekt.
  • Wenn du in Sissach wohnst, lautet der korrekte Wahlkreis Sissach.

Wieso muss ein falscher Wahlzettel ausgewechselt werden?

Für eine gültige Stimmabgabe dürfe nur eine Wahlliste des Wahlkreises abgegeben werden, in dem man selbst stimmberechtigt ist. Gibst du eine Wahlliste eines anderen Wahlkreises ab, ist diese ungültig und kann für die Ermittlung des Wahlergebnisses nicht ausgewertet werden.

Massnahmen

Der Regierungsrat habe verschiedene Massnahmen angeordnet, damit die Landratswahlen trotzdem ordentlich durchgeführt werden können, wie es in der Mitteilung weiter heisst:

  • Die betroffenen Gemeinden wurden am Montag informiert und über das weitere Vorgehen orientiert.
  • Die Gemeinden melden der Landeskanzlei, ob und wie viele falsche Wahlzettel ausgewechselt werden.
  • Die Wahlpräsidien der Gemeinden führen bei der Ergebnisermittlung ein Protokoll über die Anzahl falsch eingereichter Wahlzettel. Damit kann im Nachgang der Wahl das Ausmass des Fehlers eingeschätzt werden.
  • Die betroffenen sieben Gemeinden wurden aufgefordert, in den Kommunikationskanälen der Gemeinde über den Fehler und das weitere Vorgehen zu informieren (Aushang, Internetseite, Gemeindeblatt).
  • Die Landeskanzlei informiert die Öffentlichkeit und die betroffenen Stimmberechtigen mit einer Medienmitteilung, mit einer Publikation im Amtsblatt und mit Zeitungsinseraten.

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