
Schliessung der Rauricastrasse: Regierung schaltet Kantonsgericht ein
Baseljetzt
Über die acht eingereichten Beschwerden gegen die Wiedereröffnung der Rheinstrasse und Schliessung der Rauricastrasse in Pratteln BL soll das Kantonsgericht entscheiden.
Über die acht eingereichten Beschwerden gegen die Wiedereröffnung der Rheinstrasse und Schliessung der Rauricastrasse in Pratteln BL soll das Kantonsgericht entscheiden. Die Baselbieter Regierung hat die Beschwerden an das Gericht weitergeleitet, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Die Prüfung der Rechtmässigkeit der Verkehrsanordnung setze zwingend die rechtliche Überprüfung des zugrundeliegenden Landratsbeschlusses voraus. Eine solche Überprüfung durch den Regierungsrat würde jedoch dem Prinzip der Gewaltenteilung widersprechen, heisst es weiter. Deshalb wendet sich die Regierung mit einer sogenannten Sprungbeschwerde an das Kantonsgericht, welches nun über eine Entgegennahme befinden wird.
Acht Beschwerden
Der Landrat hatte im Juni eine Ausgabe von 1,04 Millionen Franken für einen provisorischen Lückenschluss zwischen der bestehenden Lohagstrasse und der Rauricastrasse beschlossen, um bis Ende 2023 das Gewerbegebiet besser erschliessen zu können.
Zudem sprach sich das Kantonsparlament – auf Antrag der vorberatenden Kommission – dafür aus, die Rheinstrasse provisorisch wieder zu öffnen und dafür die Rauricastrasse zu schliessen. Dies soll gemäss Landrat so lange dauern, bis der Lohag-Lückenschluss und die Arbeiten an der Netzibodenstrasse fertig sind.
Gegen die Verkehrsanordnung der Sicherheitsdirektion zur Wiedereröffnung der Rheinstrasse und Schliessung der Rauricastrasse waren insgesamt acht Beschwerden eingereicht worden. (kae/sda)
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