
Schock für Museen: Zoll fordert nachträglich Millionen für Einfuhr von Kunstwerken
Baseljetzt
Diese Meldung dürfte die Museen in Basel und der Schweiz nicht freuen: Der Schweizer Zoll will die Auflagen für die Einfuhr von Kunstwerken verschärfen. Und er will nachträglich Millionen abkassieren.
Der Zoll sticht bei den Kunstmuseen ins Wespennest. Die Einfuhr von Werken ist für ein Museum eigentlich steuerfrei. Nun machen Zollstellen verschärfte Auflagen und verlangen für nicht dauerhaft ausgestellte importierte Kunstwerke nachträglich Einfuhrabgaben zum aktuellen Marktwert.
Das droht den Kunstmuseen die Arbeit zu verunmöglichen, ihre Vereinigung nannte den Schritt eine «Katastrophe». Es geht angesichts der Riesenmenge eingelagerter Kunstwerke um Nachforderungen in Millionenhöhe.
Schreiben Anfang Jahr verschickt
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag», wonach verschiedene Zollstellen seit Anfang Jahr entsprechende Verfügungen an Museen verschickten. Es handle sich um eine «stichprobenweise Überprüfung».
Die Zollstellen wollten wissen, «ob die Bedingungen, unter welchen eine Zollbefreiung möglich ist, noch eingehalten werden», wie das BAZG auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schrieb. Der Stand der Überprüfung müsse noch in Erfahrung gebracht werden.
Die angekündigte Änderung der Einfuhrbestimmungen dürfte die Schweizer Museenlandschaft und insbesondere auch den Platz Basel hart treffen. Das Basler Kunstmuseum und die Fondation Beyeler waren am Ostersonntag für eine Stellungnahme gegenüber Baseljetzt nicht erreichbar.
Steuerbefreiung nur bei Ausstellung
In den Schreiben an die Museen forderten die Zollstellen dem Zeitungsbericht zufolge, steuerbefreit aus dem Ausland importiere Werke dauerhaft öffentlich auszustellen. Andernfalls werde eine Nachforderung der Einfuhrgebühren zum aktuellen Marktwert fällig.
Das würde einerseits die Mittel der Museen übersteigen. Ein Grossteil ihrer Sammlungen ist nämlich nicht dauerhaft ausgestellt sondern eingelagert. Wie die «NZZ am Sonntag» vorrechnete, müsste ein Museum für ein 1960 in Frankreich für 100’000 Franken gekauftes und eingelagertes Picasso-Bild zum aktuellen Marktwert von zehn Millionen Franken 770’000 Franken zahlen.
Bruch mit Unesco-Konvention
Zum anderen stellt die Praxisänderung des Zolls gemäss der «NZZ am Sonntag» den Bruch einer Unesco-Konvention aus dem Jahr 1953 dar. Gemäss der Vereinbarung der Uno-Kulturorganisation ist einzige Bedingung für einen steuerbefreiten Import, dass die Werke nicht weiterverkauft werden. Daran halten sich die Schweizer Kunstmuseen.
Im weiteren definierte der Zoll gemäss der Zeitung, was «öffentlich ausgestellt» heisst: Nämlich dauerhaft und während der Öffnungszeiten. Nur schon aus Raumknappheit können die Museen diese Voraussetzung mit ihren Sammlungen nicht erfüllen.
Zum anderen widerspricht die Anforderung auch dem öffentlichen Auftrag der Museen, kulturelles Gedächtnis zu sein und Werke zu sammeln, auch ohne dass sie ständig zu sehen sind.
Auch riesiger administrativer Aufwand
Nicht zuletzt forderten die Zollstellen von den Kunstmuseen, für alle über die Jahrzehnte zollfrei eingeführten Kunstwerke Excel-Listen mit den entsprechenden Zollnummern zu erstellen. Das stellt grosse administrative Anforderungen an die Kulturstätten. Sie archivieren den Bestand nämlich nach kunsthistorischen Kriterien und die Zollverwaltung sollte die Nummern ohnehin bereits haben. (sda/daf)
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patobraun
Interessant wäre zu erfahren, wer der Reiter auf dem Schimmel ist?
Da muss der Zoll über die Bücher.
Schöne Ostern allerseits.
dmatt
Da wiehert der Amtsschimmel gewaltig…Die Auflagen ist der Tod von vielen Museen!!!