Schweiz verletzt Menschenrechte bei Klimafragen
©Bild: Keystone
Beschwerde
Schweiz

Schweiz verletzt Menschenrechte bei Klimafragen

09.04.2024 11:22 - update 09.04.2024 12:28

Baseljetzt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde der Klimaseniorinnen eingetreten und hat eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Mit weitreichenden Auswirkungen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen eingetreten und hat eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Dies hat weitreichende Auswirkungen.

Der EGMR ist in seinem am Dienstag öffentlich bekannt gegebenen Urteil zum Schluss gelangt, dass der Verein zur Beschwerde zugelassen ist, nicht aber die vier Einzelklägerinnen. Die Grosse Kammer hat die Schweiz wegen Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und 6 (Recht auf ein faires Verfahren) verurteilt.

Schutz zum Ziel

Der die gesamte Menschheit betreffende Klimawandel erlaube die Zulassung von Beschwerden von Organisationen, die im Bereich von Klimafragen aktiv seien. Ihr Ziel müsse sein, ihre Mitglieder vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und im Sinne dieser zu handeln.

Das Nichteintreten auf die Beschwerde der Einzelklägerinnen erklärte die Grosse Kammer des EGMR damit, dass Einzelpersonen ihren so genannten Opferstatus in Bezug auf die Untätigkeit eines Staates konkret aufzeigen müssen.

Der Gerichtshof hielt weiter fest, dass die Schweiz keine ausreichende und überzeugende Argumente dargelegt habe, warum sie die Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen nicht habe eintreten wollen.

Keine Überraschung

Für den Berner GLP-Nationalrat Jürg Grossen ist die Rüge der Strassburger Richter an die Adresse der Schweiz keine Überraschung: «Wir wissen, dass wir nicht genug für das Klima machen.» Es sei aber richtig, dass das nun auch international festgestellt worden sei.

Die Schweiz mir ihren hohen Klimaschulden und gleichzeitig vielen Mitteln in Sachen Technologie und Wissen müsse in Klimafragen ein Vorbild sein, sagte Grossen am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Wir müssen unsere Hausaufgaben selber machen.»

Abstimmung zum Stromgesetz ist zentral

Zentral dafür sei das am 9. Juni zur Abstimmung kommende Stromgesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energien in Inland fördern will. Das CO2-Gesetz, das Grossen als «zahnlos» bezeichnet, sei dagegen ein Beispiel dafür, dass die Schweiz zu wenig mache in Sachen Klimaschutz. Das Gesetz sei jedoch «besser als nichts».

Laut Grossen braucht es insbesondere in den Kantonen weitere Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels. Er denkt dabei beispielsweise an die Förderung von Gebäudesanierungen.

(sda/mei)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

09.04.2024 10:46

mil1977

Klimakleber und Pro-Asyld-Demonstranten immer mit saftigen Bussen abkassieren. Denn beide nehmen mehr Raum und Ressourcen ein, als ihnen zusteht. Die sollen arbeiten gehen und unsere Rente finanzieren.

5 2

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.