
Schweizer Parlament will auch Menschen mit Behinderungen abstimmen lassen
Baseljetzt
Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer – auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung – sollen abstimmen und wählen können. Das Parlament will dazu die Bundesverfassung ändern. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.
Die kleine Kammer hiess den Vorstoss der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats mit 29 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Der Nationalrat hatte bereits im Mai Ja gesagt zu der Kommissionsmotion. Der Bundesrat beantragte deren Annahme, er muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen. Das letzte Wort zu einer Verfassungsänderung haben Volk und Stände an der Urne.
Heute stehen gemäss der Verfassung Menschen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind», die politischen Rechte nicht zu. Das schliesse rund 16’000 Menschen vom Stimmrecht aus, schrieb die Nationalratskommission zu ihrem Vorstoss.
Fehlende Rechtsgleichheit
Die Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission bezeichnete den heute existierenden systematischen Ausschluss vom Stimmrecht als problematisch im Hinblick auf das Gebot der Rechtsgleichheit.
In der Praxis sei die Gruppe der betroffenen Personen sehr heterogen, hielt die Kommissionsmehrheit fest. Einige von ihnen seien in der Lage, ihren politischen Willen selbstständig zu bilden und auszudrücken. Im Gegensatz dazu gebe es auch Personen, die dauerhaft urteilsunfähig seien, aber nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, beispielsweise weil ihre Familie die nötigen Entscheidungen treffe. (sda/shs)
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
Borki74
ist Zeit dafür👍
pfuedi
Bitter nötig, wusste das gar nicht