Schwere Missstände in katholischer Bruderschaft im Wallis
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Schwere Missstände in katholischer Bruderschaft im Wallis

22.01.2023 09:48 - update 22.01.2023 13:48

Baseljetzt

Zeugen berichten über Missstände in einer katholischen Bruderschaft und Guy Parmelin will mehr Wohnraum für weniger Geld: Die News aus den Sonntagszeitungen kurz und knapp.

Wallis: Missstände in katholischer Bruderschaft

In der katholischen Eucharistein-Bruderschaft im Wallis sind schwere Missstände ans Licht gekommen. Mehrere Zeugen und ein Audit berichteten über Einflussnahme, Gesundheitsprobleme und häufige – manchmal «wilde» – Exorzismen in der 1996 gegründeten Bruderschaft. Das schreibt die Westschweizer Zeitung «Le Matin Dimanche» in einer umfassenden Untersuchung. Der ehemalige Sekretär der damaligen Westschweizer CVP, Nicolas Buttet, ist Gründer der Gemeinschaft. Er bestritt die Vorwürfe. Buttet ist mittlerweile von seinem Amt suspendiert und hat eine Nichtigkeitsklage gegen die Schlussfolgerungen des Audits eingereicht.

Parmelin fordert günstigeren Wohnraum

Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat mehr und günstigeren Wohnraum gefordert. Er prüft derzeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen verschiedene Massnahmen, etwa bezüglich des Mietrechts und der Raumplanung, wie die «SonntagsZeitung» schrieb. Parmelin warnte davor, dass ein ungenügendes Wohnungsangebot die Entwicklung der Wirtschaft einschränkt. Zudem seien sozialpolitische Spannungen möglich. «Wir müssen Wege finden, um die Rahmenbedingungen zu verbessern», sagte Parmelin der Zeitung. Er rechnete damit, dass jährlich rund 50’000 neue Wohnungen benötigt werden. Die Tendenz war zuletzt sinkend: Im Jahr 2021 waren 46’000 Wohnungen gebaut worden. Laut Prognosen waren es 2022 weniger.

Blackfacing-Eklat: Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren ein

Zum Strafverfahren kam es, nachdem ein Mitglied des Jodlerchors Walzenhausen AR bei einem Lied mit schwarz geschminktem Gesicht, Kraushaarperücke und einem Bastrock aufgetreten war. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat ein Strafverfahren wegen Blackfacing nun aber eingestellt. Ein schwarz geschminktes Gesicht erfüllt laut der Einstellungsverfügung «nicht per se den Tatbestand der Rassendiskriminierung», wie die «SonntagsZeitung» schrieb. Vielmehr sei das Blackfacing im Kontext der Darstellung zu betrachten.

Schweiz bleibt in Afghanistan humanitär engagiert

Die Schweiz bleibt in Afghanistan trotz des Verbots von Frauen in Hilfswerken humanitär engagiert. Zurzeit klärt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) ab, wie sie das Budget von 30 Millionen Franken am effizientesten einsetzen kann. «Jetzt, wo es am schwierigsten ist, brauchen sie uns am meisten», sagte Deza-Chefin Patricia Danzi im Interview mit der «NZZ am Sonntag». Zentral sei es, dass auch Frauen weiterhin für Hilfswerke arbeiten könnten. Es sei daher möglich, dass ein Teil der Gelder vermehrt in Regionen eingesetzt werden, wohin Afghaninnen und Afghanen flüchteten, wie beispielsweise in Pakistan.

(sda)

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