Schwerer Mangel an Tollwut-Impfstoffen
©Bild: Keystone
Gesundheit
Schweiz

Schwerer Mangel an Tollwut-Impfstoffen

23.02.2024 15:10

Baseljetzt

Der Schweiz mangelt es an Impfstoffen gegen Tollwut. Der medizinische Bereich, der von der Impfung bislang am meisten Gebrauch machte, muss nun vorerst ohne auskommen.

Bis Februar 2026 werden die Impfstoffe aus den Pflichtlagern nur noch für lebenswichtige Behandlungen abgegeben. Dies teilt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Freitag mit. Im Fokus stünden dabei Menschen, die von einem Tier gebissen wurden, sowie beruflich exponierte Personen. Darunter seien etwa Berufstätige in der Veterinärmedizin oder Tierpflege, so das BWL weiter.

Für die Reisemedizin werde bis mindestens im Februar 2026 kein Tollwut-Impfstoff aus den Pflichtlagern zur Verfügung stehen. Während einer schweren Mangellage würden für sie keine Impfstoffe aus den Pflichtlagern abgegeben. Damit werde gewährleistet, dass für die zwei lebenswichtigen Behandlungen die benötigten Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Grossteil entfällt im Normalfall auf Reisemedizin

In einer normalen Versorgungslage entfällt laut dem BWL ein grösserer Teil der Tollwut-Impfstoffe auf die Reisemedizin. Eine vorbeugende Tollwut-Impfung wird für einige Länder mit hohem Risiko empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Sie ist je nach Land, Dauer und Art der Reise in abgelegene Regionen sinnvoll. Die Reisemedizin kann diese Impfungen weiterhin mit freier Ware durchführen.

Die häufigsten Übertragungen von Tollwut werden durch Tierbisse verursacht. Infektiöser Speichel von Tieren kann aber beispielsweise auch über oberflächliche Hautverletzungen anstecken.

Entspannung in rund zwei Jahren erwartet

In der Schweiz gibt es zwei Anbieter von Impfstoffen gegen Tollwut. Beide müssen laut BWL seit Ende 2023 auf die Pflichtlager zurückgreifen. Der Nachschub sei verzögert – und es bestehe eine weltweite Knappheit. Bis die Engpässe überwunden seien, müsse deshalb die Pflichtlagerware ausreichen.

Die Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin wurde deshalb entsprechend angepasst. Sie tritt am 26. Februar in Kraft. Eine Entspannung der Versorgungslage wird laut dem BWL in rund zwei Jahren erwartet.

Die Freigabe der Ware aus dem Pflichtlager erfolge jeweils in kleinen Mengen. So sei sichergestellt, dass sie ausschliesslich für die lebenswichtigen Behandlungen eingesetzt werde, so das BWL. Sobald Pflichtlagerware auf den Markt komme, informierten die Kantonsärzt:innen die Ärzteschaft, dass der Verwendungszweck eingeschränkt sei. (sda/jes)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.