SMS-Sorgenberatung als Falle: Ehemaliger Pfarrer vor Gericht
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SMS-Sorgenberatung als Falle: Ehemaliger Pfarrer vor Gericht

08.09.2025 17:47 - update HEUTE • 21:16 Uhr
Shahed Staub

Shahed Staub

Am Strafgericht Basel-Landschaft beginnt am Dienstag ein Prozess. Ein Mann soll mehrfach sexuelle Handlungen an Kindern und Minderjährigen vorgenommen haben. Dafür habe er sich als «Frau» eines Sorgentelefons getarnt.

Der Angeklagte kenne die beiden Privatklägerinnen G.A. und T.A. aus dem Jugendgottesdienst, den er als Jugendpfarrer einer reformierten Kirchgemeinde leitete. Dort liess er die beiden mehrere Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufe für die Stiftung Blaues Kreuz beider Basel durchführen. G.A. und T.A. sollen zu diesem Zeitpunkt unter 16 Jahren alt gewesen sein.

Täuschung über einen SMS-Dienst

Nach einem der ersten Testkäufe engagierte der Beschuldigte die beiden jungen Frauen für eine SMS-Sorgenberatung für Jugendliche. Über Textnachrichten sollten sie anderen Jugendlichen Fragen zu Themen wie Liebe, Freundschaft oder Sucht beantworten – für zehn Franken pro Stunde. Der Beschuldigte versicherte G.A. und T.A., er könne die Nachrichten nicht lesen, auch wenn seine private Telefonnummer als «Schaltzentrale» diente.

Koordiniert wurde der SMS-Dienst von einer gewissen «Frau», die mit G.A. und T.A. im Austausch stand, die Anfragen vermittelte und mit der Zeit Vertrauen zu den Privatklägerinnen aufbaute. Diese «Frau» soll jedoch der Beschuldigte selbst gewesen sein. Von Mitte 2013 bis Ende 2015 soll er mindestens 30 ratsuchende Jugendliche erfunden haben, die mit G.A. und T.A. kommunizierten. Beide Opfer waren zum Tatzeitpunkt minderjährig.

Erschleichung intimer Aufnahmen

Als die «Frau» genug Vertrauen zu G.A. aufgebaut hatte, soll sie Nacktfotos von «sich» geschickt und G.A. dazu animiert haben, dasselbe zu tun. Der Beschuldigte, getarnt als «Frau», erhielt daraufhin mehrere Fotos per MMS. Darauf war G.A. nackt zu sehen, wie sie sich berührte oder masturbierte.

Bis ins Jahr 2015 soll der Beschuldigte, getarnt als Jugendliche, mehrere Nacktfotos von G.A. und T.A. erhalten haben. Unter dem Vorwand, sich nicht sicher zu sein, ob «alles normal ist» schickte er den Privatklägerinnen Fotos von einschlägigen pornografischen Webseiten zu und forderte Fotos von ihnen zu Vergleichszwecken. Insgesamt 40 intime Fotos erlangte der Beschuldigte dadurch allein schon von G.A. Diese soll er für seine eigene sexuelle Befriedigung gebraucht haben.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Baseljetzt ist am Dienstag vor Ort und berichtet.

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