Stadtfest-Schläger muss die Schweiz verlassen
©Bild: Keystone
Bundesgericht
Schweiz

Stadtfest-Schläger muss die Schweiz verlassen

20.06.2025 12:00 - update 20.06.2025 11:45

Baseljetzt

Ein Gewaltausbruch am Märetfescht in Solothurn hat für einen 33-jährigen Mann Konsequenzen: Er verliert sein Aufenthaltsrecht – trotz Geburt in der Schweiz.

Ein Mann, der 2018 bei einem Streit am Märetfescht in Solothurn massiv zugeschlagen und getreten hat, muss die Schweiz verlassen. Das Bundesgericht hat entschieden: Der heute 33-jährige Kosovare, der in der Schweiz geboren wurde, wird für mindestens fünf Jahre ausgewiesen.

Gewalt nach Streit um Frauen

Die Tat geschah in der Nacht auf einen Sonntag, als es in der Altstadt von Solothurn zu einem Streit um Frauen kam. Der Mann ging auf einen Kontrahenten los, trat zu, bis das Opfer bewusstlos war und mit Kopfverletzungen ins Spital musste.

Das Solothurner Obergericht verurteilte den Mann 2022 wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu 30 Monaten Gefängnis – ein Teil davon muss er absitzen. Zusätzlich sprach das Gericht einen Landesverweis aus. Dagegen wehrte sich der Mann, scheiterte aber nun vor dem Bundesgericht.

Nur schwach integriert

Der Mann lebte seit 2001 mit einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz, sprach Mundart und führte mit seinem Bruder eine Autowerkstatt. Das reichte dem Gericht nicht: Er sei wirtschaftlich und sozial nur mässig integriert und bereits mehrfach vorbestraft – auch wegen anderer Körperverletzungen.

Ein Härtefall liege nicht vor. Trotz Warnung habe er erneut Gewalt angewendet. Das Urteil ist rechtskräftig: Der Mann muss ausreisen – seine Ehe ist inzwischen zerbrochen, und seine Frau will sich scheiden lassen. (sda/pch)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.