Ständerat stimmt Revision der Erwerbsersatzordnung zu
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Kinderbetreuung
Politik

Ständerat stimmt Revision der Erwerbsersatzordnung zu

18.09.2025 10:45 - update 18.09.2025 10:46

Baseljetzt

Die Erwerbsersatzordnung wird bei Kinderbetreuung und Betriebszulagen für Selbstständige modernisiert. Der Ständerat stimmte der Revision einstimmig zu; nun entscheidet der Nationalrat.

Aktuell erhalten nur Dienstleistende gewisse Leistungen wie Kinderzulagen, die Betriebszulage oder die Zulage für Betreuungskosten. Die Revision gewährt sie auch Müttern, Vätern und weiteren Personen, die ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung eines gesundheitlich beeinträchtigen Kindes unterbrechen.

Die Kinderzulagen sollen indessen ganz aus der Erwerbsersatzordnung verschwinden. Sie stammen noch aus der Zeit vor Einführung der Familienzulagen, welche diese Funktion heute erfüllen. Bei der Mutterschaftsentschädigung hat gemäss der Vorlage auch ein Spitalaufenthalt der Mutter eine Verlängerung der Leistungen zur Folge und nicht wie bisher nur die längere Hospitalisierung des Neugeborenen.

Beim Tod eines Neugeborenen sollen künftig auch der Vater oder die Ehefrau der Mutter einen Leistungsanspruch haben. Die Betreuungsentschädigung für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern wollen Bundes- und Ständerat ausweiten.

So soll ein Anspruch neu in allen Fällen bestehen, in denen das Kind mindestens vier Tage hospitalisiert ist. In einem solchen Fall bedarf es keiner einschneidenden Veränderung des Gesundheitszustandes und keiner schlechten Prognose mehr. Die Kosten für die Anpassungen lassen sich mit den bestehenden Mitteln der Erwerbsersatzordnung decken. (sda/shs)

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