
Ständeratskommission will klarere Regeln für Suizidhilfe
Baseljetzt
Der erstmalige Einsatz der Suizidkapsel im vergangenen Jahr hat die Diskussion über die Suizidhilfe in der Schweiz neu lanciert. Die zuständige Ständeratskommission plädiert nun für eine Rahmenregulierung des assistierten Suizids.
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf und hat zwei entsprechende Motionen beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Diese gehen nun zur Beantwortung an den Bundesrat, danach befasst sich die kleine Kammer damit.
Zum einen soll ein statistisches Monitoring des assistierten Suizids in der Schweiz erstellt werden. Dieses soll sowohl die Anzahl an assistierten Suiziden als auch die jeweiligen begleitenden Umstände erfassen.
Zum anderen soll der Bundesrat damit beauftragt werden, eine eigentliche Rahmenregulierung des assistierten Suizids in der Schweiz auszuarbeiten. Diese soll den Zugang zum assistierten Suizid nicht erschweren oder dessen Bedingungen verschärfen, wie die Kommission festhielt. Es gehe darum, rechtliche Klarheit zu schaffen, indem die Voraussetzungen für den assistierten Suizid und das einzuhaltende Verfahren geregelt werden.
Nach dem Einsatz der Suizidkapsel im Sommer 2024 hatten sich Ethiker erneut für eine strengere Regulierung und Aufsicht ausgesprochen. Bereits 2005 und 2006 hatte die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) gefordert, dass eine detaillierte rechtliche Regelung für Freitod-Begleitorganisationen geschaffen werden sollte. Diese sollte unter anderem eine Aufsichtspflicht über die Organisationen beinhalten.
Suizidhilfe ist aktuell in der Schweiz nur strafbar bei selbstsüchtigen Motiven. Sie nimmt laut Expertinnen und Experten seit einigen Jahren stark zu. Es handelt sich aber um weniger als zwei Prozent aller Todesfälle. Andere Formen der Sterbehilfe, etwa durch den Verzicht oder Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen, werden weitaus häufiger praktiziert. (sda/jab)
Mehr dazu
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise