Stationäre Massnahme für Drogenabhängigen nach Tötung in Sissach
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Strafgericht
Baselland

Stationäre Massnahme für Drogenabhängigen nach Tötung in Sissach

13.06.2024 11:51 - update 13.06.2024 16:05

Baseljetzt

Ein 59-jähriger Iraner muss für die Tötung eines Landsmanns unter Drogeneinfluss in Sissach vom Januar 2023 eine stationäre Massnahme durchlaufen. Dies hat das Baselbieter Strafgericht in Muttenz entschieden.

Er habe im Zustand der Schuldunfähigkeit den Mord begangen, hiess es bei der Urteilsverkündung. Das Gericht ordnete für den seit dem Jahr 2000 in der Schweiz lebenden Iraner eine stationäre Massnahme an, auf einen Landesverweis wurde verzichtet.

Das Gericht sah aber den Tatbestand des Mordes als erfüllt an. Er habe heimtückisch gehandelt, sagte die vorsitzende Richterin. «Das Opfer hat Ihnen vertraut und dieses Vertrauen haben Sie missbraucht.» Er habe den Bekannten in seiner eigenen Wohnung fast 20 Mal mit dem Messer attackiert und abgestochen. Selbst als der Mann am Boden gelegen sei, habe er nicht aufgehört.

Der Beschuldigte befindet sich bereits im Massnahmenvollzug in der Universitäten Psychiatrischen Klinik Basel.

Beschuldigter sprach von Notwehr

Der Iraner gab die Tat am Mittwoch bei Prozessauftakt zu. Es habe sich um Notwehr gehandelt, sagte er. Er sei vom Getöteten benutzt worden und habe ihn jahrelang ertragen müssen.

Gemäss Baselbieter Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte das 63-jährige Opfer am Morgen des 31. Januar 2023 in dessen Wohnung in Sissach besucht, wo sie gemeinsam im Wohnzimmer Kokain, Heroin und andere Drogen konsumiert hätten. Dabei sei es zu einem Streit gekommen und der 59-Jährige brachte seinen Landsmann mit einem Messer um.

Der 59-Jährige leidet laut einem Gutachten an paranoider Schizophrenie. Es sei deshalb von einer aufgehobenen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auszugehen und der Mann sei schuldunfähig. (sda/lab)

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14.06.2024 05:49

Rebherr

wieder einmal wird der Volkswille von Richtern missachtet! Kriminelle Ausländer gehören sofort ausgeschafft!

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