
Sterbehelferin Erika Preisig rechtskräftig vom Tötungs-Vorwurf freigesprochen
Baseljetzt
Die Baselbieter Ärztin und Sterbehelferin Erika Preisig ist rechtskräftig vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft abgewiesen.
Der Fall geht dennoch an das Kantonsgericht zurück. Dieses muss sich nochmals mit dem Vorwurf der mehrfachen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz befassen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Preisig in diesem Punkt gutgeheissen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor geht. Das Kantonsgericht verurteilte die Ärztin in diesem Zusammenhang zu einer Busse von 10’000 Franken.
Die Anklage wirft ihr vor, ohne Bewilligung in mehreren Fällen unbeschriftete «blanko» Natrium-Pentobarbital-Dosierungen bezogen, gelagert und später diversen sterbewilligen Patienten abgegeben zu haben. Es geht dabei um die Zeitspanne zwischen Juli 2016 und Juni 2017. Die Untersuchung von Fällen vor 2016 stellte bereits das erstinstanzliche Gericht wegen Verjährung ein.
Anderes Gesetz entscheidend
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Abgabe von Natrium-Pentobarbital unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und nicht unter das Heilmittelgesetz. Dies hat es in einem Urteil von 2021 entschieden. Das Betäubungsmittelrecht sei in Bezug auf die Verschreibung von Betäubungsmitteln strenger als das Heilmittelgesetz.
Offen gelassen hat das Bundesgericht im genannten Urteil, ob Natrium-Pentobarbital als Arzneimittel im Sinne des Heilmittelgesetzes verwendet werde, wenn es einer sterbewilligen Person verabreicht werde, die weder an einer psychischen noch physischen Krankheit leidet.
Das Kantonsgericht muss nun abklären, ob die sterbewilligen Personen an einer Krankheit litten oder nicht. Sollte das Betäubungsmittelrecht zur Anwendung kommen, müsse die Vorinstanz prüfen, ob das Verfahrensrecht eine neue rechtliche Beurteilung des Sachverhalts noch möglich ist. Und schliesslich müsste es prüfen, ob das Verhalten der Ärztin vom Betäubungsmittelrecht erfasst werde.
Urteilsfähigkeit vorhanden
Zum Tötungs-Vorwurf hält das das Bundesgericht fest, dass die Rügen der Baselbieter Staatsanwaltschaft unbegründet seien. Das Kantonsgericht habe eingehend und klar ausgeführt, weshalb es von der Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Frau ausgegangen sei.
Das Verfahren gegen Preisig geht auf einen von ihr begleiteten Freitod einer 66-jährigen psychisch angeschlagenen und suizidalen Frau zurück. Strafrechtlich strittiger Punkt dabei war, dass die Ärztin und Präsidentin der Sterbehilfeorganisation Eternal Spirit kein unabhängiges psychiatrisches Gutachten zur Urteilsfähigkeit der Patientin eingeholt hatte. (sda/fra)
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