Stimmen Grossräte bald aus dem Home Office ab?
Sonderregelung
Basel-Stadt

Stimmen Grossräte bald aus dem Home Office ab?

13.01.2023 11:34 - update 16.01.2023 10:53
Mario Brunner

Mario Brunner

Grossräte sollen schon bald nicht mehr zwingend physisch vor Ort abstimmen müssen. Die Sonderregelung soll aber nicht für alle gelten.

Noch rasch ein Kaffee holen und es sich auf der Couch vor dem Laptop gemütlich machen. Den Live-Stream aus dem Grossen Rat anschalten und im richtigen Moment seine Stimme abgeben. Voting aus dem Home Office im Grossen Rat könnte schon bald Wirklichkeit werden. Doch allen Personen steht diese Option nicht zur Verfügung.

Das Ratsbüro möchte grossmehrheitlich Abstimmungen in Abwesenheit in Krisensituationen wie auch aus persönlichen Gründen etwa bei Mutterschaftsurlaub und längerer Krankheit ermöglichen, wie es in einer Mitteilung des Grossen Rates vom Freitag heisst. Zudem sollen die Grossrätinnen und Grossräte aus beruflichen Gründen, wegen der Wehrpflicht oder des Studiums pro Amtsperiode an maximal vier Sitzungstagen digital über Vorlagen abstimmen und an offenen Wahlen teilnehmen können.

Kein Geld im Home Office

Die physische Anwesenheit im Grossen Rat solle die Regel bleiben, heisst es in der Mitteilung. Bei der digitalen Teilnahme seien beispielsweise keine Voten erlaubt und es würden keine Sitzungsgelder ausbezahlt.

Mit der Teilrevision will das Ratsbüro auch die Anzahl persönlicher Vorstösse beschränken. Diese hätten in der laufenden Legislatur zugenommen und würden den Parlamentsbetrieb stark verlangsamen, heisst es weiter. Künftig soll ein Ratsmitglied pro Sitzung maximal noch zwei Motionen, vier Anzüge und fünf schriftliche Anfragen einreichen können. Derzeit existiert eine Beschränkung nur für Interpellationen (eine pro Sitzung).

Sitzungen sollen künftig auch digital abgehalten werden können. Noch müssen sich die PolitikerInnen aber etwas gedulden. Eingeführt werden sollen die Neuerungen voraussichtlich ab dem 1. Februar 2025. (sda)

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