BaZ-Journalist erringt Teilerfolg im Rechtsstreit mit Wirtschaftskammer Baselland
©Bilder: Keystone/zVg / Montage: Baseljetzt
Bundesgericht
Schweiz

BaZ-Journalist erringt Teilerfolg im Rechtsstreit mit Wirtschaftskammer Baselland

21.04.2023 12:12 - update 22.04.2023 08:42

Baseljetzt

Der Rechtsstreit zwischen der «Basler Zeitung» und der Wirtschaftskammer Baselland wegen einer umstrittenen Artikelserie geht in die nächste Runde. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde von Tamedia teils gut.

Das Baselbieter Kantonsgericht muss im Rechtsstreit zwischen Tamedia und der Wirtschaftskammer Baselland wegen einer umstrittenen Artikelserie über den Dachverband in der «Basler Zeitung» nochmals über die Bücher. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verlags teilweise gutgeheissen, wie es in dem am Freitag veröffentlichten Urteilsdispositiv heisst.

Damit öffnet sich ein neues Kapitel im ausgedehnten Rechtsstreit zwischen der Wirtschaftskammer und der «Basler Zeitung». Die Wirtschaftskammer hatte 2018 gegen die Zeitung und im Speziellen gegen einen früheren Lokalredaktor Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht.

Berichte über «undurchsichtige Rolle» der Wirtschaftskammer

Die Klage hatte sich namentlich gegen eine Serie von Artikeln über die als undurchsichtig geschilderte Rolle der Wirtschaftskammer bei Arbeitsmarktkontrollen und die in Frage gestellte Gültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen im Maler- und Gipsergewerbe gerichtet.

Das Kantonsgericht gab im Oktober 2021 der Wirtschaftskammer in weiten Teilen recht. Sie verurteilte die «Basler Zeitung» dazu, neun Berichte über die beschriebenen Machenschaften der Wirtschaftskammer vollständig und drei weitere teilweise zu löschen.

Ausserdem wurde die Zeitung dazu verknurrt, dem KMU-Verband eine Prozessentschädigung in Höhe von rund 115’000 Franken überweisen.

Gegen dieses Urteil erhoben Tamedia und der betroffene Redaktor Joël Hoffmann beim Bundesgericht Beschwerde. Dieses hob gemäss Urteilsdispositiv 17 Ziffern des Entscheids des Kantonsgerichts Baselland auf und wies «die Sache zu neuer Entscheidung» im Sinne der vorerst nicht ausgeführten Erwägungen an das Kantonsgericht zurück.

Tamedia: «Urteil stützt die Medienfreiheit»

Der Journalist zeigte sich ob des Urteils erleichtert. Er sei «froh», dass das Bundesgericht ihm und der BaZ «weitgehend recht gibt» und das Urteil des Kantonsgerichts Baselland aufhebe, twitterte Hoffmann am Freitag.

Auch das Verlagshaus Tamedia ist über den Entscheid des Bundesgerichts erfreut: Man begrüsse das Urteil des Bundesgerichts, das der BaZ grösstenteils recht gebe. «Das Bundesgericht stützt mit dem Urteil die Medienfreiheit im Allgemeinen und im Speziellen die Medienfreiheit im Investigativjournalismus», schreibt Tamedia gegenüber Baseljetzt. Der Verlag und die «Basler Zeitung» würden die Konsequenzen des Urteils nun «im Einzelnen analysieren». Zunächst warte man die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichts ab, so Tamedia.

Wirtschaftskammer nimmt Entscheid «zur Kenntnis»

Die Wirtschaftskammer Baselland nimmt das Urteil «zur Kenntnis«, wie sie auf Anfrage schreibt. Sie könne sich noch nicht im Detail dazu äussern, da der Entscheid vom Bundesgericht noch nicht begründet worden sei. Die Wirtschaftskammer betont aber: «Das Dispositiv lässt die Vermutung zu, dass das Bundesgericht unter Beachtung des breiten Interesses der Bevölkerung an der Wirtschaftskammer die BaZ-Berichterstattungen nicht in ihrer Gesamtheit als unrechtmässig beurteilte, sondern lediglich in einzelnen Teilen». Da der Fall ans Baselbieter Kantonsgericht zurückgeschickt werde, dürfte sich dieses später nochmals mit den einzelnen Aussagen der BaZ-Artikel auseinanderzusetzen haben, so die Wirtschaftskammer abschliessend.

Lange andauernder Rechtsstreit

Damit steht im lange andauernden Rechtsstreit ein neues Kapitel bevor. Neben dem zivilrechtlichen beschritt die Wirtschaftskammer im Kanton Baselland auch einen strafrechtlichen Weg gegen den Journalisten. Mit dem Strafverfahren unter anderem wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und übler Nachrede blitze sie kürzlich beim Kantonsgericht aber ab.

Noch hängig ist das Urteil des baselstädtischen Zivilgerichts, bei dem die Wirtschaftskammer ebenfalls ein Verfahren angestrengt hat.

Die Wirtschaftskammer ist mit einem ähnlich gelagerten Fall bereits einmal beim Bundesgericht aufgelaufen. Die oberste Schweizer Gerichtsinstanz hatte im Rechtsstreit mit dem Regionaljournal von Radio SRF im April 2022 einen für die Wirtschaftskammer nachteiligen Schlussstrich gezogen. Inhaltlich war es um dieselben Themen gegangen, die nun das Baselbieter Kantonsgericht im Fall der «Basler Zeitung» neu zu beurteilen hat. (daf/sda)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.