Thuner Gericht verurteilt Mann wegen Mordes an Baselbieter DJane
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Kriminalität
Schweiz

Thuner Gericht verurteilt Mann wegen Mordes an Baselbieter DJane

22.12.2023 15:42 - update 22.12.2023 16:44

Baseljetzt

Das erstinstanzliche Regionalgericht in Thun hat einen heute 39-jährigen Baselbieter wegen Mordes an einer ehemaligen Sex-Partnerin verurteilt. Der Mann soll für 17 Jahre und 8 Monate hinter Gitter.

Der Angeklagte habe seine ehemalige Sex-Partnerin wieder treffen wollen und sei mit ihr an einen abgelegenen Ort im Baselbiet gefahren. Dort sei es zum Streit um Sex-Praktiken gekommen. Der Mann habe sein Opfer wohl mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und verletzt, kam das Gericht zum Schluss.


Er habe die Verletzte gefesselt und sei mit ihr zu seinem Domizil gefahren. Dort sei die bewusstlose Frau wohl zu sich gekommen. Damit sie sich nicht bemerkbar machen konnte, habe sie der Angeklagte kurzerhand erdrosselt, kam das Regionalgericht zum Schluss.

Hinweise, dass der Gewalt-Pornographie konsumierende Mann am Opfer seine sadistisch-masochistische Ader ausleben wollte, sah das Gericht keine. Insbesondere seien keine Spuren wie etwa Sperma gefunden worden, die auf sexuelle Handlungen schliessen liessen.

Gefesselt und gequält

Anders die Staatsanwaltschaft. Sie warf dem Angeklagten vor, er habe sein Opfer gefesselt und gequält. Schliesslich habe er der Frau einen Kabelbinder um den Hals gelegt und zugezogen, so dass er ihr beim Sterben ins Gesicht sehen konnte. Das habe ihn wahrscheinlich erregt.
Auf dem Computer des Mannes habe sich ähnliches, gewaltpornographisches Material gefunden, so die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger hingegen hielt auch ein Unfallgeschehen nicht für ausgeschlossen und verlangte einen Freispruch.

Der Angeklagte hatte vor Gericht betont, die Frau sei bei dem Treffen unglücklich gestürzt und habe sich am Kopf verletzt. Er habe bei ihr keine Lebenszeichen mehr bemerkt und sei in Panik geraten.
Anstatt Hilfe zu holen, habe er beschlossen, die Leiche in einem Gewässer zu versenken. So fuhr er mit der Leiche an Bord Richtung Bernbiet, behändigte unterwegs einen Baustellensockel, an den er die Leiche band. Die Tote warf er bei Gunten in den Thunersee.

Schutzbehauptung

Der Unfall-Version schenkte das erstinstanzliche Gericht am Freitag keinen Glauben. Ob Panik oder nicht, jeder vernunftbegabte Mensch hätte nach einem Sturz Hilfe für das Opfer geholt und es nicht einfach in einem See versenkt, in der Annahme es sei tot.

Ausserdem seien die Kopfverletzungen des Opfers nicht mit einem Sturz vereinbar, verwies das Gericht auf rechtsmedizinische Erkenntnisse. Vielmehr habe der Mann mit einem stumpfen Gegenstand das Opfer niedergeschlagen.

Die verletzte und wohl auch bewusstlose Frau habe er dann in seinen Wagen geladen und gefesselt, damit sie sich nicht wehren konnte. Dann sei er zu sich nach Hause gefahren. Dort sei die Frau allenfalls wieder bei Bewusstsein gewesen. Damit sie sich nicht habe bemerkbar machen können, habe er sie mit einem Kabelbinder kurzerhand erdrosselt.

Grausam, skrupellos, gefühlskalt

Der Täter habe zwar geplant, sich nach geraumer Zeit wieder mit seiner ehemaligen Sex-Partnerin zu treffen. Auch den Ort des Treffens habe er recherchiert. Alles Weitere sei aber nicht von langer Hand geplant gewesen, kam das Gericht zum Schluss. So habe der Mann auch erst nach der Strangulation der Frau im Internet nach Orten gesucht, an denen man eine Leiche in einem Gewässer entsorgen konnte.

Ein sexuelles Motiv für die Strangulation sah das Gericht zwar nicht. Dennoch beurteilte es die Tat als äusserst grausam, skrupellos und gefühlskalt. Deshalb sei der Mann des Mordes schuldig zu sprechen.

Ausserdem sprach ihn das Gericht der Störung des Totenfriedens, der Pornographie und Gewaltdarstellung schuldig. Insgesamt erachtete das Gericht eine Strafe von 17 Jahren und 8 Monaten für angemessen. Ausserdem ordnete es eine ambulante Therapiemassnahme für den Täter an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden. Bis ein rechtsgültiges Urteil vorliegt, verbleibt der Mann in Sicherheitshaft.

Opfer gehörte zur Basler Techno-Szene

Das 31-jährige Opfer bewegte sich aktiv in der Basler Techno-Szene und legte selbst an Techno- und Goa-Partys auf, wie «20 Minuten» berichtet. Auf der Schulter trug sie ein Tattoo mit dem Schriftzug der Londoner Techno-DJ Gayle San. Mit einem Bild des Tattoos suchte die Polizei nach Hinweisen, welche zur Identifizierung der Toten halfen, wie «Blick» schreibt. (sda/amu)

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