Tipps zum Sparen bei den Krankenkassenprämien
©Bild: Keystone / Pixabay Montage: Baseljetzt
Gesundheitskosten
Schweiz

Tipps zum Sparen bei den Krankenkassenprämien

26.09.2023 07:24 - update 26.09.2023 07:25

Baseljetzt

Schweizer Haushalte können den Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen. Hunderte von Franken lassen sich jeden Monat sparen. Auch durch den Wechsel der Krankenkasse. Das gilt es zu beachten.

Wenn Versicherte beispielsweise zum günstigsten Krankenversicherungsanbieter wechselten und das günstigste Versicherungsmodell wählten, könnten sie den «Schock» etwas dämpfen, teilt etwa der Schweizer Online-Vergleichsdienst Moneyland.ch mit.

Entweder alles oder nix

Moneyland sowie auch der Comparis raten erwachsenen Versicherten zudem, bei der Krankenkasse immer die höchste (2’500 Franken) oder tiefste Franchise (300 Franken) zu wählen. «Eine Franchise, die zwischen diesen beiden Werten liegt, lohnt sich aus finanzieller Sicht nicht.»

Trotz Prämienschüben und Sparmöglichkeiten wechselt nur jeder dritte Versicherte die Krankenversicherung, wie eine aktuelle Umfrage der Vergleichsplattform Hellosafe zeigt. Demnach betrug die durchschnittliche Prämie 2023 für die Grundversicherung 377 Franken pro Kopf und die Durchschnittsfranchise 1’304 Franken.

Das gilt es zu beachten

Wer angesichts steigender Prämien die Krankenkasse wechseln will, muss die aktuelle Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden. Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken und sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden.

Es ist nicht nötig, vor dem Kassenwechsel eine Offerte des neuen Krankenversicherers einzuholen. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse endet erst, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass die versicherte Person bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist.

Schulden müssen beglichen sein

Die bisherige Krankenkasse trotz fristgerechter Kündigung nicht verlassen werden, wenn allfällige Schulden bis Ende Jahr nicht beglichen sind.

Wenn die Grundversicherung gekündigt wird, darf die Krankenkasse die versicherte Person nicht zwingen, eine allfällige Zusatzversicherung bei derselben Kasse ebenfalls zu kündigen. Der Versicherte darf auch noch von sich aus die Zusatzversicherung kündigen. Für Zusatzversicherungen gelten in der Regel andere Kündigungsfristen als für die Grundversicherung. Diese Fristen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgehalten.

Prämienrechner zeigt Sparpotenzial

Das BAG bietet einen Prämienrechner an, mit dem sich Versicherte einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsangebote und Prämien verschaffen können. Damit kann auch der Spareffekt berechnet werden, welcher mit einem Kassenwechsel verbunden ist. Dort finden sich auch Musterbriefe für die Kündigung der Grundversicherung und die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse. (fsc/sda)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.