Schrebergarten-Brand
Basel-Stadt

Trotz «handfestem Motiv»: 58-Jähriger vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen

18.08.2025 18:14 - update 19.08.2025 06:24
Leonie Fricker

Leonie Fricker

Im Oktober 2020 brannte in den Familiengärten Landauer ein Gartenhaus komplett nieder. Die Polizei vermutete von Anfang an Brandstiftung. Tatverdächtiger war der Besitzer der Brand-Parzelle. Am Montag stand er vor Gericht.

Es war ein Grosseinsatz mitten in der Nacht für die Feuerwehr. Am 14. Oktober 2020 kurz nach 4 Uhr wurden die Einsatzkräfte alarmiert. In den Schrebergärten Landauer zwischen Riehen und Basel stand ein Gartenhaus in Vollbrand. Der Garten wurde durch das Feuer komplett zerstört, zwei angrenzende Parzellen wurden stark beschädigt. Ein Hasenstall und eine Voliere einer Nachbarin lagen nach dem Vorfall in Schutt und Asche. Für 17 ihrer Meerschweinchen endete das Feuer gar tödlich.

Kündigung nach Ärger mit dem Veterinäramt

Die Polizei ging von Anfang an von Brandstiftung aus. Dass das Feuer willentlich gelegt wurde, und nicht etwa durch Tabakware, einen Blitzeinschlag oder technischen Defekt, konnte später durch forensische Untersuchungen bestätigt werden.

Schnell fiel der Verdacht auf den Pächter des abgebrannten Gartens. Dem damals 53-jährigen Türken war kurz vor dem Brand die Kündigung ausgesprochen worden. Grund dafür war, dass es wiederholt zu Konflikten zwischen ihm und dem Veterinäramt gekommen war. Der Mann züchtete in seinem Schrebergarten Tauben, hielt die Vögel jedoch unter schlechten Bedingungen. Trotz regelmässiger Kontrollen durch das Amt verbesserten sich die Zustände nicht. Der heute 58-Jährige war zu dem Zeitpunkt bereits wegen Tierquälerei vorbestraft.

Gegen die Kündigung durch den Familiengarten-Verein legt er Beschwerde ein – ohne Erfolg. Im Zusammenhang mit der Kündigung soll er sowohl im Büro der Familiengärten als auch in der Stadtgärtnerei Drohungen ausgesprochen und Beschimpfungen geäussert haben. Auffällig: Ausgerechnet am Tag nach dem Brand hätte er den Schlüssel für seinen Schrebergarten abgeben sollen.

58-Jähriger will unschuldig sein

Von all diesen Vorwürfen wollte der Beschuldigte, dem am Montag vor dem Basler Strafgericht der Prozess gemacht wurde, nichts wissen. Eine Erklärung, wie sein Gartenhaus damals in Flammen geraten war, hatte er nicht. Er beharrte jedoch darauf, mit dem Feuer nichts zu tun zu haben. «Mein Mandant will, dass seine Unschuld geklärt wird und er und seine Liebsten den Vorfall hinter sich lassen können», sagte sein Verteidiger. Dieser plädierte am Montag wegen mangelnder Beweise auf Freispruch für den 58-Jährigen.

Im Zweifel für den Angeklagten

Das Strafgericht sprach den 58-Jährigen am Montag dann auch vom Vorwurf der Brandstiftung frei. In seiner Begründung hielt das Gericht fest, dass Brandstiftung zwar die wahrscheinlichste Ursache sei, jedoch keine direkten Beweise für die Täterschaft des Beschuldigten vorliegen.

«Es gibt dennoch einige Indizien, die für ihre Täterschaft sprechen könnten», sagte die Gerichtspräsidentin. So fanden Ermittler kurz nach dem Vorfall «stark nach Anzündwürfel riechende Kleider» in der Badewanne des Mannes. An der Kleidung wurden Spuren von Alkohol und Petroleum nachgewiesen. Belegt werden konnte jedoch nicht, dass diese oder andere Brandbeschleuniger beim Feuer tatsächlich verwendet wurden. Zeugen, die ihn am Tatort gesehen hätten, fehlten, und Handy- sowie Alibinachweise stützten seine Aussage, er sei zur Tatzeit zu Hause gewesen.

«Andererseits haben sie ein handfestes Motiv für die Brandlegung», hielt die Gerichtspräsidentin fest, «weil ihnen gekündigt wurde und sie schlecht behandelt wurden.» Diese Indizien reichten am Montag jedoch nicht aus, um den 58-Jährigen zweifelsfrei zu belasten. Das Gericht stellte klar: Ein Verdacht sei kein Beweis.

Nachbarin kann endlich «abschliessen»

Beim Prozess als Zuschauerin anwesend war auch die Nachbarin, deren Tiere beim Brand getötet wurden. Nach dem Vorfall sei ihre Versicherung für den Schaden aufgekommen, heute sei ihre Parzelle wieder komplett aufgebaut, inklusive neuer Stallungen. «Ich wollte unbedingt beim Prozess anwesend sein, damit ich jetzt damit abschliessen kann», sagte sie im Gespräch mit Baseljetzt. Groll gegen ihren ehemaligen Garten-Nachbarn hege sie keinen mehr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können dagegen in Berufung gehen.

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Kommentare

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19.08.2025 05:38

spalen

das mag für viele stossend und unverständlich klingen, aber im grunde bin ich froh darüber: vermutungen und verdächtigungen sind halt wirklich keine belastbaren beweise – und die sind nötig. jeder von uns könnte in dine situation kommen, in welcher man unschuldig verdächtigt wird.
wenn im hier geschilderten fall es der verdächtige wirklich war, muss er es mit seinem gewissen regeln.

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