Trust in der Schweiz wegen Steuerrecht nicht mehrheitsfähig
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Trust in der Schweiz wegen Steuerrecht nicht mehrheitsfähig

15.09.2023 13:33 - update 15.09.2023 14:50

Baseljetzt

Der Trust wird in der Schweiz nicht eingeführt. Der Bundesrat hat festgestellt, dass er nach Schweizer Recht nicht mehrheitsfähig wäre. Stein des Anstosses waren Vorschläge zur Besteuerung.

Schweizerinnen und Schweizer, die Vermögenswerte in einem Trust unterbringen wollen, werden sich vorderhand weiterhin nach ausländischem Recht richten müssen. Ausländische Trusts werden in der Schweiz seit 2007 anerkannt. Trusts als Rechtsinstrument hätten an Bedeutung gewonnen, schrieb der Bundesrat am Freitag.

In Familien und der Wirtschaft

In Familien werden Trusts laut Bundesrat häufig für die Planung des Nachlasses und die Übertragung von Vermögen über mehrere Generationen genutzt. Auch die Wirtschaft setzt Trusts ein für die Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen. Mit diesen Geldern können zum Beispiel Investitionen finanziert werden.

Der Bundesrat hatte 2022 eine Anpassung des Obligationenrechts in eine Vernehmlassung gegeben. Diese sollte es ermöglichen, auch in der Schweiz Trusts einzurichten. Die Regierung wollte mit dem Vorschlag einen Auftrag des Parlaments umsetzen. Den Anstoss hatte die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) mit einer Motion gegeben.

Besteuerung als Knacknuss

Gemäss dem Bericht zur Eröffnung der Vernehmlassung sollte die Einführung eines Schweizer Trusts zu einer Steigerung der Steuereinnahmen um etwa 57 Millionen Franken jährlich führen. Ein Schweizer Trust schaffe neue Geschäftsmöglichkeiten und stelle für den Finanzplatz Schweiz eine Chance dar, hiess es damals.

Die Schaffung des Trusts an sich fand zwar eine Mehrheit. Anders sah es aber bei der Besteuerung aus: Eine grosse Mehrheit lehnte in der Vernehmlassung die Vorschläge des Bundesrates dazu ab. Viele wollten der Schaffung des Trusts nur zustimmen, wenn die steuerrechtlichen Vorschläge abgelehnt oder überarbeitet würden.

Rufschädigung befürchtet

Diese wurden in der Vernehmlassung als unattraktiver als die heutige Praxis beurteilt. Ausserdem wurden sie als administrativ aufwendiger angesehen und als nicht genügend praktikabel beurteilt. Gefordert wurde vielmehr, Trusts nach bisheriger Praxis zu besteuern.

Das heutige Steuerregime für Trusts könne nicht beibehalten werden, entgegnet der Bundesrat im Bericht zu seinem Antrag, die Parlamentsmotion nun abzuschreiben. Befürchtet wurde von kritischen Stimmen auch, dass die Einführung eines schweizerischen Trusts dem Ruf und den Finanzen der Schweiz schaden und dieses neue rechtliche Konstrukt missbraucht werden könnte.

Revision des Stiftungsrechts

In der Vernehmlassung wurde zudem eine Revision des Stiftungsrechts angesprochen. Namentlich sollten laut Bundesrat Unterhaltsstiftungen ermöglicht und das Verbot von Familienfideikommissen oder Familienunterhaltsstiftungen aufgehoben werden. Die Zulassung von Familienunterhaltsstiftungen fordert Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) mit einer Motion.

Werden die Regelungen für Familienstiftungen modernisiert, dürften sich laut Bundesrat aber dieselben Fragen stellen wie beim Trust. Auch eine neue Familienunterhaltsstiftung müsste den internationalen Transparenz-Standards entsprechen, dürfte dem Ruf der Schweiz nicht schaden und sich nicht nachteilig auf die Evaluationen der Financial Action Taskforce (FATF) und des Global Forums auswirken.

Burkarts Motion empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung. Dessen Anliegen sei insbesondere wegen seiner Auswirkungen in steuerlicher Hinsicht nicht mehrheitsfähig, gibt er zu bedenken. Das Parlament muss über die Motion noch entscheiden. (sda/amu)

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