
UBS verbessert laut Finma Abwicklungsfähigkeit im Notfall
Baseljetzt
Bei der Grossbank UBS hat sich die Abwicklungsfähigkeit nach Ansicht der Aufsichtsbehörde verbessert. Es seien wesentliche Meilensteine erreicht worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Finma sieht Fortschritte: Die UBS hat gemäss Finma ihre Abwicklungsfähigkeit weiter verbessert und könnte im Krisenfall saniert und fortgeführt werden.
- Meilensteine durch Fusion: Die Integration von Credit Suisse und UBS gilt als zentraler Schritt zur Beseitigung von Hindernissen.
- Pläne unter Prüfung: Der Notfallplan erfüllt grösstenteils die Vorgaben, muss aber besser integriert werden; der Stabilisierungsplan wird wegen der laufenden CS-Integration noch nicht beurteilt.
Die Finanzmarktaufsicht Finma habe erneut Fortschritte bei der Sanier- und Liquidierbarkeit – die sogenannte Abwicklungsfähigkeit – festgestellt und erachte eine Sanierung weiterhin als realisierbar, heisst es in einer Mitteilung der Behörde vom Donnerstag. Die Grossbank könnte zurzeit mittels der bevorzugten Abwicklungsstrategie – die Unternehmensfortführung – rekapitalisiert, saniert und weitergeführt werden.
Beurteilt wurde die Abwicklungsfähigkeit per Ende 2024. Dabei stellte die Finma fest, dass die Bank weitere Fortschritte bei der Beseitigung von identifizierten Hindernissen gemacht habe. Insbesondere mit den Fusionen der Stammhäuser und Schweizer Einheiten der Credit Suisse und der UBS habe die neue Bankengruppe wesentliche Meilensteine erreicht.
Als globale systemrelevante Bank muss die UBS besondere Anforderungen zur Krisenplanung erfüllen. In diesem Zusammenhang erarbeitet die Finma für die Gruppe einen Abwicklungsplan und beurteilt jährlich die Abwicklungsfähigkeit der Bank. Die UBS erarbeitet zudem einen Stabilisierungs- und einen Notfallplan, die beide ebenfalls jährlich von der Aufsichtsbehörde beurteilt werden.
Der Stabilisierungsplan beschreibt laut Finma, mit welchen Massnahmen die Bank sich im Fall einer Krise nachhaltig so stabilisieren will, dass sie ihre Geschäftstätigkeit ohne staatliche Eingriffe fortführen kann. Der Notfallplan zeigt auf, wie die systemrelevanten Funktionen aufrechterhalten werden sollen, falls die Stabilisierung nicht gelingt und eine Abwicklung scheitert.
Der Notfallplan der Grossbank entspreche weitgehend den geltenden gesetzlichen Anforderungen, so die Finma weiter. Er müsse jedoch künftig besser in den Abwicklungsplan integriert werden können, und könne deshalb noch nicht als umsetzbar beurteilt werden. Angesichts der andauernden CS-Integration verzichtet die Finma wie bereits im Vorjahr indes auf eine Beurteilung des Stabilisierungsplans. (sda/mik)
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