Um dieses Geisterhaus wird seit 1968 gestritten – und es kostet Millionen
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Gerichtsfall
Basel-Stadt

Um dieses Geisterhaus wird seit 1968 gestritten – und es kostet Millionen

05.03.2023 20:40 - update 26.03.2025 08:00

Baseljetzt

Eigentümer und Kanton zanken sich seit Jahren um das älteste Bauernhaus in Basel-Stadt. Der Streit um einen verlotterten Bau in Bettingen verschlingt Millionen und könnte am Ende sogar vor Bundesgericht landen.

«Um dieses Haus wird seit 1968 gestritten, also seit ich lebe», sagt Ronald Iff. Ihm gehört das als Geisterhaus verschriene Objekt im Herzen Bettingens. Iff hatte das älteste Bauernhaus des Kantons Basel-Stadt von seinen Urgrosstanten geerbt, die darin lebten und beide 1968 starben. Seit damals stehe das Haus leer. «Und man durfte es nicht mehr bewohnen, auch nicht renovieren, jedoch auch nicht abreissen», so Iff.

Ronald Iff will das Haus umbauen, die Scheune abreissen und durch einen Wohnbau ersetzen, der die Kosten der Investitionen wieder einspielen kann. Denn aktuell koste das Haus alle nur sehr viel Geld, meint er. Deshalb forderte Iff vom Kanton eine Entschädigung von 2,1 Millionen Franken für entgangene Einnahmen. Die zuständige Behörde des Zivilgerichts lehnte diese jedoch wegen Verjährung ab.

Iff will weiterkämpfen

Nun die mögliche Wende: Das Basler Appellationsgericht hat den Entscheid kassiert, wie die Basler Zeitung berichtet. Jetzt muss die sogenannte Expropriationskommission entscheiden, ob Iff wegen der Einnahmeausfälle materiell enteignet wurde.

Für Iff heisst es einmal mehr: abwarten. Denn der Kanton könnte den Entscheid weiterziehen. Iff ist es die Mühe wert: «Für das Haus ist es grundsätzlich positiv, das heisst, es muss jetzt über eine Entschädigung entschieden werden».

Laut dem Bericht der BaZ ist es noch offen, ob der Kanton den Entscheid des Appellationsgerichts an das Bundesgericht weiterzieht. Die zuständige Kantonsbehörde war am Wochenende nicht für eine Stellungnahme für Baseljetzt erreichbar. (pse/pfe/daf)

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Kommentare

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06.03.2023 09:39

Nestor1

Was ist denn das für ein trauriger Witz seitens Behörden? Das Haus darf weder bewohnt, umgebaut noch abgerissen werden. Solche Idiotie kann wohl nur von den Basler Behörden kommen. Ähnelt ähnlich dem Affentheater auf dem Bruderholz (La Torre). Wundere mich (nicht mehr) über unsere Angestellten in Behörden.

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