«Unerwünschte Nebenwirkungen»: Davor warnt jetzt der Bund die Bevölkerung
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Feuerwerk
Schweiz

«Unerwünschte Nebenwirkungen»: Davor warnt jetzt der Bund die Bevölkerung

26.07.2023 12:19 - update 26.07.2023 12:20

Baseljetzt

Das 1. August-Feuerwerk belastet Natur und Mensch. Feinstaub, Lärm und der Müll können zu gesundheitlichen Schäden führen. Auf diese gesundheitlichen Risiken weist das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hin.

Obwohl immer wieder kontrovers diskutiert: Am 1. August wird nach wie vor Feuerwerk gezündet. Der Bund mahnt nun, dass der bunte Spass auch seine Gefahren birgt.

1’600 Tonnen Feuerwerkskörper werden in der Schweiz jährlich abgebrannt. Davon sind, neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton, etwa 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze, wie das Bafu am Mittwoch mitteilte. Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet.

Rauch kann zu Atembeschwerden führen

Der Rauch, der beim Abbrennen von Feuerwerk entsteht und der Feinstaub erzeugt, kann bei empfindlichen Menschen zu Atembeschwerden und Husten führen – besonders bei windstillem Wetter. Personen mit Atembeschwerden und mit Kreislauferkrankungen sollten darum die Nähe von Feuerwerken meiden, warnt das Bundesamt für Umwelt.

Bleibende Gehörschäden

Zudem könne der Lärm beim Abbrennen von Feuerwerken zu bleibenden Gehörschäden führen. Deshalb sei der auf Verpackungen angegebene Sicherheitsabstand unbedingt einzuhalten.

Auch für Tiere sei der Lärm eine grosse Belastung, so das Bafu. Umwelt- und Tierschutzorganisationen kritisieren «die Knallerei» am 1. August seit Jahren, da sie Haus- und Wildtiere verschrecke. Ein Initiativkomitee engagiert sich dafür, dass Privatpersonen keine lauten Feuerwerke mehr abbrennen dürfen. Solche wollen die Initiant:innen nur noch an überregionalen Anlässen zulassen.

Keine Abfallverbrennung am 1. August-Feuer

Schliesslich weist das Bundesamt für Umwelt daraufhin, dass das 1.-August-Feuer keinesfalls als Müllkippe angesehen werden dürfe, auch nicht für Gegenstände aus Holz, für Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle. Durch das Abbrennen solcher Gegenstände könnten giftige Stoffe freigesetzt werden. Verwendet werden sollte laut Bafu nur trockenes, naturbelassenes Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz.

Waldbrandgefahr

Wegen der zur Zeit sehr grossen bis grossen Waldbrandgefahr in Teilen der Schweiz hat der Kanton Wallis bereits ein allgemeines Feuerverbot im Freien verfügt. Das Bundesamt für Umwelt warnt vor grosser Waldbrandgefahr in Teilen von Graubünden und erheblicher Gefahr in Teilen der Nord- wie auch der Westschweiz. (fsc/sda)

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