
Vergewaltigung, harte Pornografie, Nötigung: 56-jähriger Deutscher vor Gericht
Leonie Fricker
Ein vorbestrafter Deutscher muss sich am Dienstag vor dem Basler Strafgericht verantworten. Er soll seine Freundin sexuell genötigt und vergewaltigt haben. In seiner Wohnung fand die Polizei tausende Dateien verbotenen Inhalts.
Triggerwarnung: Dieser Artikel behandelt einen Gerichtsfall mit Vorwürfen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und harter Pornografie. Der Inhalt kann belastend sein.
Vor dem Basler Strafgericht steht am Dienstag ein 56-jähriger Deutscher, der die Justiz nicht zum ersten Mal beschäftigt. Er wurde bereits im Mai 2014 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Grund: Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und Anstaltspfleglingen. Der Beschuldigte war damals als Sozialpädagoge tätig.
Nachdem der Mann für seine Taten verurteilt wurde, sollte er sich einer Psychotherapie unterziehen, dies blieb aber erfolglos. Nach nur einer Sitzung brach er die Behandlung ab. Die anderen Teilnehmer der Therapie seien dem Mann als «zu krank» erschienen. Eine mehr als absurde Aussage, wenn man auf die Straftaten blickt, die ihm heute vorgeworfen werden. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft liest sich nur schwer. Es sind harte Vorwürfe, die die Basler Staatsanwaltschaft gegen den 56-Jährigen erhebt.
Freundin geschlagen und vergewaltigt
Rund eineinhalb Jahre nach seiner Verurteilung im Mai 2014 soll der heute 56-Jährige eine Beziehung mit einer Frau eingegangen sein. Diese dauerte wohl rund sieben Jahre. Während der letzten vier soll der Beschuldigte seine Partnerin mehrfach sexuell genötigt und vergewaltigt haben, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift festhält. Er soll sie in der gemeinsamen Wohnung im Gundeliquartier mehrfach mittels Schlägen ins Gesicht zum Sex gezwungen haben.
Ende März 2022 durchsucht die Polizei erstmals die Wohnung des Beschuldigten. Dort findet sie auf USB-Sticks, externen Festplatten, Laptops und dem Handy des Beschuldigten tausende Dateien mit verbotenem Inhalt. In der Anklageschrift ist von Darstellungen sexueller Gewalt, Zoophilie und Kinderpornografie die Rede. Letztere Dateien soll der Deutsche mittels Fotomontage teils in der Wohnung, teils in seinem Wohnwagen selber hergestellt haben. Auch bei einer zweiten Hausdurchsuchung im Oktober 2023, diesmal am neuen Wohnort im Kleinbasel, stellte die Polizei hunderte verbotene Dateien sicher.
Fotomontagen erstellt und verschickt
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Öffentlichkeit im Raum Basel Fotos von Mädchen im Alter zwischen 8 und 14 Jahren gemacht zu haben. Diese soll er für die Herstellung seiner Fotomontagen mit kinderpornografischem Inhalt verwendet haben. Die Dateien soll er selbst konsumiert, sowie einem Freund in Österreich geschickt haben. Damit habe der 56-Jährige in Kauf genommen, dass «die Fotomontagen mit den ihm unbekannten Mädchen unkontrolliert im Internet verbreitet werden können», heisst es in der Anklageschrift.
Er ist nun wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher harter Pornografie angeklagt. Dem 56-jährigen Deutschen drohen eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie ein Landesverweis. Am Dienstag startet der auf zwei Tage angesetzte Prozess am Basler Strafgericht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Das Urteil wird am Mittwoch erwartet. Baseljetzt wird vor Ort vom Prozess berichten.
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