Verteidiger fordern Freisprüche für ehemalige BVB-Führung
©Bild: Keystone/ Montage Baseljetzt
Prozess
Basel-Stadt

Verteidiger fordern Freisprüche für ehemalige BVB-Führung

12.02.2025 19:03

Baseljetzt

Am Mittwoch wurde der Prozess gegen die ehemalige Führungsriege der BVB wegen mutmasslicher unrechtmässiger Bereicherung neu aufgerollt. Das Urteil wird am Donnerstagnachmittag erwartet.

Der in den Medien als «Spesenskandal» bekannt gewordene Fall liegt mehr als elf Jahre zurück und sorgte damals für grosses Aufsehen in Basel. Ein Bericht der Finanzkontrolle im Jahr 2013, der Regelverletzungen und Kompetenz-überschreitungen beanstandete, brachte damals den Stein ins Rollen. Dabei ging es unter anderem um die Inanspruchnahme eines Dienstwagens und einer Dienstwohnung durch den damaligen Direktor.

Das Urteil in erster Instanz

Das Strafgericht Basel-Stadt hatte im Oktober 2021 Baumgartner und dessen Vize zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Dabei ging es um Verstösse gegen Bestimmungen des Lohn- und Personalgesetzes und die Spesenverordnung des Kantons. Gudenrath wurde damals freigesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten legten Berufung ein.

Der Staatsanwalt forderte auch für Gudenrath eine bedingte Geldstrafe. In seinem Plädoyer sagte er, ein Verwaltungsratspräsident dürfe nicht alles absegnen, was ihm vorgelegt werde.

Gudenrath hätte sich vorher kundig machen sollen, ob die Spesenbewilligungen rechtmässig gewesen seien. Als Beispiel nannte der Staatsanwalt einen Flug mit einer Hunter-Maschine als Geschenk an ein Mitglied der Geschäftsleitung. «Je mehr jemand verdient, desto mehr darf er sich aus der Kasse nehmen»-nach diesem Prinzip sei die BVB-Führung damals offenbar vorgegangen, so der Staatsanwalt.

Ehemalige BVB-Führungsriege dementiert Bereicherungsabsichten

Für den ehemaligen Direktor und seinen Vize forderte der Staatsanwalt eine Erhöhung der bedingten Geldstrafe.

Die Verteidigung kritisierte das und sprach von einer Bagatelle. Sein Mandant habe sogar angeboten, den Deliktbetrag an die Kinderkrebshilfe zu spenden, wenn dafür die Anklagebehörde das Verfahren zurückziehe, so der Anwalt des ehemaligen Vizedirektors. Er forderte eine Genugtuung von 10’000 Franken für seinen Mandanten. Das Verfahren habe seinen Mandanten «kaputt gemacht».

Der Verteidiger des Verwaltungsrats-Präsidenten sagte, dass beim Beschuldigten «keine unrechtmässige Bereicherungsabsicht» vorliege. Gudenrath habe kein Interesse an einer Bereicherung Dritter haben können.

Der frühere BVB-Direktor Jürg Baumgartner und seine Verteidigerin waren bei der Anhörung dispensiert. Sie hatten ein schriftliches Plädoyer eingereicht, wie der Gerichtspräsident gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Anwesend im Gerichtssaal waren der ehemalige BVB-Vizedirektor, der damalige Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath und der Staatsanwalt. Das Urteil wird am Donnerstagnachmittag erwartet. (sda/jsa)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.