
Verwaltungsratsmandate müssen öffentlich ausgeschrieben werden
Baseljetzt
In Zukunft muss der Kanton Basel-Stadt die obersten Leitungs- und Verwaltungsratsmandate von staatsnahen Betrieben öffentlich ausschreiben. Der Regierungsrat hat die Richtlinien entsprechend angepasst.
Am Freitag gab der Regierungsrat bekannt, dass die «Public Corporate Governance»-Richtlinien geändert werden, welche die von ihm beaufsichtigten Träger öffentlicher Aufgaben betreffen. Und zwar muss der Kanton Basel-Stadt die obersten Leitungs- und Verwaltungsratsmandate von staatsnahen Betrieben künftig öffentlich ausschreiben.
Die Formulierung, dass «in der Regel» öffentliche Ausschreibungen nutzt, wird gestrichen. Neu steht in den Richtlinien, dass der Regierungsrat darauf hinwirkt, dass Sitze in obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen öffentlich ausgeschrieben werden.
Ausnahmen möglich
Auf eine Ausschreibung kann verzichtet werden wenn sich ein Mitglied zur Wiederwahl zur Verfügung stellt oder wenn das Engagement ehrenamtlich ist. Eine weitere Ausnahme ist, wenn die Vertretung durch einen Regierungsrat, eine Regierungsrätin oder Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung erfolgt. Dies sei nur in Ausnahmefällen möglich. Etwa dann, wenn sich die Interessen des Kantons ohne direkte Vertretung nicht im erforderlichen Mass wahrnehmen lassen, wie die Regierung in der Anzugbeantwortung schreibt.
Anzugsteller Joël Thüring (SVP) hatte vorgeschlagen, die PCG-Richtlinien dahingehend anzupassen, dass solche Mandate nicht nur öffentlich ausgeschrieben werden können, sondern müssen – zum Beispiel bei den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB), den Industriellen Werken Basel (IWB) und dem Bankrat der Basler Kantonalbank. Diese Art der Transparenz sei begrüssenswert, schrieb Thüring. (sda/fra)
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