Was für ein Käse – Der Schweizer Emmentaler ist nicht geschützt!
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EU-Gericht
Schweiz

Was für ein Käse – Der Schweizer Emmentaler ist nicht geschützt!

24.05.2023 12:04 - update 24.05.2023 12:09

Baseljetzt

Die Schweizer Käselobby wollte den Emmentaler vor einem EU-Gericht schützen: Der Käse müsse aus der Schweiz stammen, um so genannt zu werden. Doch das Gericht ist anderer Meinung.

Emmentaler-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der EU wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese wollte die Bezeichnung als Marke in der EU schützen lassen.

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Eine Sorte und nicht die Herkunft

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe «für die massgeblichen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. (sda/mal)

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Kommentare

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25.05.2023 20:21

Cabbage

Wer weiss, vielleicht gibt’s dann Royalties für die Lizenzherstellung von nichtschweizerischem Emmentaler. Dann wären die Emmentaler (Bewohner) das Käse-Pendant zu den Ölscheichs, bei den zigtausend Tonnen, die in Europa jährlich hergestellt (und gegessen) werden.

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