Wegen geworfenem Glassplitter: Bundesgericht bestätigt Brians Haft
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Schweiz

Wegen geworfenem Glassplitter: Bundesgericht bestätigt Brians Haft

24.02.2023 15:32 - update 27.02.2023 16:05

Baseljetzt

Weil die Gefahr gross sei, dass Brian wieder straffällig werde, durfte die Zürcher Justiz Untersuchungshaft für Brian anordnen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Brians Beschwerde gegen die Anordnung der Untersuchungshaft wurde abgewiesen. Das Zürcher Obergericht stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 2019.

In seinem Beschluss habe das Obergericht jedoch zutreffend festgehalten, dass für eine zukünftige Haftprüfung eine neue Analyse erstellt werden müsse. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Die Haft wurde von der Staatsanwaltschaft wegen der Untersuchung von Delikten angeordnet, die Brian in der Zeit von November 2018 und Ende Juni 2022 unter anderem in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf begangen haben soll. Dem 28-Jährigen wird unter anderem versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen.

So soll er das Sicherheitsglas der Zellentür zerschlagen haben. Ein handflächengrosses, 1,2 Zentimeter dickes Stück davon habe er in Richtung der leicht geöffneten Zellentür geschleudert. Dabei streifte das Bruchstück den Kopf eines Wärters, der leichte Schnittverletzungen davontrug.

Zufall als Helfer

Brian habe gewusst, dass sich Personen hinter der Türe befunden hätten. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass das Glasstück den Angestellten nicht mitten im Gesicht oder gar am Auge traf, hielt das Obergericht in seinem Beschluss fest. Zu dieser Tat kommen 32 weitere hinzu. Dabei geht es immer wieder um Gewalt und Drohung gegen die Wärter.

Das Bundesgericht folgt der Sicht des Zürcher Obergerichts, das die Wiederholungsgefahr mit den Vortaten begründete und der im Gutachten festgestellten dissozialen Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Wesenszügen.

Es zitiert aus dem Gutachten, wonach Brian eine andauernde oppositionelle Haltung ohne Rücksicht auf die Konsequenzen einnehme. Er eskaliere sein Verhalten regelmässig – sei es, um in eine andere Anstalt versetzt zu werden oder dem von ihm feindlich eingestuften System einen möglichst grossen Schaden zuzufügen.

Nicht so viel Gewicht wie der Betroffene misst das Gericht dessen deutlich besserer Führung im Gefängnis Zürich bei, in welches er im Januar 2022 verlegt wurde. Einen Teil der neuen Delikte hat Brian gemäss Urteil dort begangen.

Verteidigungsteam geht nach Strassburg

Brians Verteidigungsteam zeigt sich in einer Mitteilung über den Entscheid des Bundesgerichts empört und will ihn an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.

Denn das Urteil werde «mit schieren Vermutungen und Unterstellungen» begründet. Es stelle zudem auf «einen alten Bericht eines befangenen Gutachters ab».

Dass eine Rückfallgefahr besteht, glaubt das Team nicht. «Alle Delikte, die Brian vorgeworfen werden, fanden, wenn überhaupt, innerhalb der Gefängnismauern statt und waren gegen Aufseher gerichtet. Weshalb sollte er da eine Gefahr in Freiheit sein?»

Überlappende Verfahren

Brian wurde vom Zürcher Obergericht im Mai 2021 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Von einer Massnahme oder einer Verwahrung – wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte – sah das Obergericht ab.

Die vorgeworfenen Delikte, die von Sachbeschädigung über Drohung, Beschimpfung bis zu versuchter schwerer Körperverletzung reichen, ereigneten sich alle während eines Freiheitsentzugs in verschiedenen Gefängnissen. Das Bundesgericht hob das Urteil im November 2021 auf und wies es zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurück.

Vergangenen Oktober ordnete das Obergericht eine Entlassung von Brian aus der Sicherheitshaft an. Es befand, dass die Dauer der Haft angesichts der zu erwartenden Freiheitsstrafe nicht mehr verhältnismässig sei. Noch bevor Brian freigelassen wurde, liess ihn die Zürcher Staatsanwaltschaft erneut verhaften und wegen der neuen Delikte in Untersuchungshaft versetzen. (sda/rif)

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