
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, soll mehr von seinem Vermögen aufbrauchen
Baseljetzt
Die Baselbieter Stimmbevölkerung entscheidet am Sonntag, ob Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen mit Vermögen stärker zur Kasse gebeten werden sollen.
Personen, deren Renten oder Vorsorge nicht ausreichen, um die Lebenserhaltungskosten zu decken, können Ergänzungsleistung (EL) beziehen. Bei der Berechnung der Höhe der EL wird ein Teil des Vermögens der Personen als Einnahmen berücksichtigt. Bei AHV-Beziehenden beträgt dieser Anteil in Baselland heute 10 Prozent, bei IV-Beziehenden 6,7 Prozent des Vermögens, welches den Freibetrag (bei Alleinstehenden auf 30’000 Franken und bei Ehepaaren 50’000 Franken) übersteigt.
20 Prozent des Vermögens
Bei Personen, welche in Heimen oder Spitälern leben, können alle Kantone ausser der Kanton Basel-Landschaft, den Vermögensverzehr auf 20 Prozent erhöhen. Das soll nun auch in Baselland möglich sein. Wer Ergänzungsleistungen bezieht und in einem Heim wohnt, soll künftig mehr von seinem Vermögen aufbrauchen. EL-Beziehende, die zu Hause wohnen, wären von der Massnahme ausgenommen.
Eine klare Mehrheit des Landrats und der Regierungsrat sprechen sich für
die vorgeschlagene Änderung aus. Eine Minderheit im Landrat lehnt die Vorlage ab, weil damit die Kantonsfinanzen zulasten der EL-Beziehenden saniert
würden. (vaz)
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