Werden in Basel-Stadt bald die Wohnungen kontrolliert?
©Bild: Keystone
Wohnungsnot
Region

Werden in Basel-Stadt bald die Wohnungen kontrolliert?

30.08.2025 17:33 - update 31.08.2025 09:24
Shahed Staub

Shahed Staub

In Zürich werden Mieterinnen und Mieter von der Stadt kontrolliert. Haben sie mehr Wohnraum, als sie eigentlich bräuchten, müssen sie raus. In Basel stösst die Idee teilweise auf Anklang.

In keiner Schweizer Stadt ist die Wohnungsnot grösser als in Zürich. Gerade einmal 0,1 Prozent aller Wohnungen stehen leer – oder anders gesagt: Wer in Zürich eine Wohnung sucht, konkurriert mit vielen anderen um lediglich 235 Angebote. Entsprechend zieht die Stadt nun die Schraube an: Über 1000 Wohnungen werden kontrolliert. Wer zu viele Zimmer belegt, muss ausziehen, schreibt das SRF.

In Basel präsentiert sich die Lage etwas entspannter. Der Stadtkanton weist eine Leerstandsquote von 0,9 Prozent aus, ein besserer Wert als in Genf oder Bern. Konkret stehen derzeit 1079 Wohnungen leer, vor allem kleinere Einheiten mit ein bis zwei Zimmern, wie das Präsidialdepartement Mitte August mitteilte.

Hauseigentümerverband kann sich Kontrollen auch in Basel vorstellen

In Basel kennt man die Mindestbelegungspflicht bereits – allerdings nur in gewissen Wohngenossenschaften. Der Kanton versucht dennoch, mit einzelnen Massnahmen Nadelstiche gegen die Wohnungsknappheit zu setzen. So kam bereits 2018 bei der vom Kanton realisierten Überbauung an der Maiengasse das «Basler Mietmodell» zum Einsatz, das Anreize zur Reduktion der Wohnfläche schaffen sollte. Mittlerweile wurde daraus der «Mietvertrag Plus» entwickelt: Mieterinnen und Mieter erhalten 20 Prozent Rabatt auf die Nettomarktmiete – also der Referenzwert für die übliche Miete einer Wohnung in einer bestimmten Lage und Grösse – wenn sie unter anderem bestimmte Belegungsvorgaben erfüllen.

Werden in Basel-Stadt bald die Wohnungen kontrolliert?
Die Überbauung an der Maiengasse in Basel: Wer Belegungsvorgaben erfüllt kann von einer Reduktion der Nettomarktmiete profitieren. Bild: Kanton Basel-Stadt

Doch reicht das aus? Dass Kontrollen wie in Zürich auch in Basel zur Realität werden könnten, schliesst der Hauseigentümerverband Basel-Stadt nicht aus. «Das kann ich mir durchaus vorstellen», sagt Geschäftsführer Andreas Zappalà gegenüber Baseljetzt. Da solche Wohnungen über Steuergelder objektgefördert seien, bestehe «durchaus der Anspruch, dass sie auch von Personen belegt werden, die wirklich darauf angewiesen sind».

Kontrollen gemäss Mieterverband ein «zweischneidiges Schwert»

41,5 Quadratmeter Wohnfläche stehen einer Person im Schnitt in Basel-Stadt zur Verfügung. Dieser Wert ist seit mehreren Jahren stabil, wie Zahlen des Statistischen Amtes zeigen. Dass Mietparteien in ihrer einmal gewählten Wohnung zu den bisherigen Konditionen bleiben können, der sogenannten Bestandesgarantie, dafür setzt sich der Mieterverband Basel-Stadt ein. Eine Einschränkung des Wohnflächenkonsums sei deshalb auch bei stark unterbelegten Wohnungen eine «zweischneidige Sache»: Es sei aus Gründen der Nachhaltigkeit und des ökologischen Fussabdrucks sinnvoll, den Wohnraum pro Person zu stabilisieren oder zu reduzieren – gleichzeitig müsse dabei aber auch der Schutz der bestehenden Mietverhältnisse gewährleistet bleiben, betont der Mieterverband.

Der Verband weist deshalb auf Anfrage darauf hin, dass bei einer solchen Regulierung mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind: «Der Wohnflächenkonsum muss diskriminierungsfrei und familienfreundlich reduziert werden, was konkret bedeutet, dass zum Beispiel ein Paar, bei dem die Mutter mit Kindern aufgrund des Auszugs des Vaters in einer nun definitionsgemäss ‹zu grossen› Wohnung zurückbleibt, nicht von einer derart einschränkenden Regelung betroffen wird.»

Neue Belegungsvorschriften für grosse Bauprojekte

Nebst kantonalen Mietmodellen wie dem «Mietvertrag Plus», die den Wohnflächenkonsum pro Person regulieren sollen, achtet der Kanton auch auf die Bewerbungen: «Bei vergleichbaren Bewerbungen werden Mietende bevorzugt, die eine stimmige Belegungsziffer vorweisen können (Anzahl Zimmer minus eine Person)», schreibt der Kanton auf Anfrage.

Werden in Basel-Stadt bald die Wohnungen kontrolliert?
Bei Transformationsarealen (ehemals gewerblich genutzte Flächen, die zu Wohn- oder Mischgebieten werden), wie im Lysbüchel-Areal gibt es neu Belegungsvorschriften. Bild: Kanton Basel-Stadt

Bei Neubauten oder Transformationsarealen mit einem Planungsperimeter von über 15’000 Quadratmetern werden künftig zudem bei mindestens einem Drittel des Wohnraums Belegungsvorschriften eingeführt. Dies verlangte der Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Basel baut Zukunft», der im Mai 2024 vom Grossen Rat angenommen wurde. Konkret betroffen von dieser Massnahme ist beispielsweise das sich im Bau befindende Quartier VoltaNord im Lysbüchelareal.

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

02.09.2025 15:52

Maxli

Ich lebe zusammen mit meiner Freundin in einer Dachwohnung von 200 m2 direkt am Rhein. Besser und schöner kann man nicht wohnen. Weshalb soll ich denn meine Wohnung aufgeben ????

3 0
31.08.2025 17:18

cola

Das gefühl beschleicht mich , dass als wie mehr kontrolliert und vorgeschrieben wird.

5 1

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.