Wohnungen werden immer rarer
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Leerstandquote
Schweiz

Wohnungen werden immer rarer

11.09.2023 10:12 - update 11.09.2023 16:23

Baseljetzt

Die Zahl leerstehender Wohnungen schrumpft das dritte Jahr in Folge. Vor allem die Grossregionen sind davon betroffen.

Konkret standen per 1. Juni 2023 54’765 Wohneinheiten leer. Das sind 1,15 Prozent des gesamten Wohnbestandes (inkl. Einfamilienhäuser), wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte.

Die Leerstandsquote sank somit innert Jahresfrist um 0,16 Prozentpunkte. Tiefer lag die Quote leer stehender Wohnungen zuletzt im Jahr 2014 mit 1,07 Prozent.

Insgesamt standen damit per Mitte 2023 im Vergleich zum Vorjahr 6731 Wohnung weniger leer. Das entspricht einer Abnahme um 10,9 Prozent.

Weniger leere Wohnungen in allen Grossregionen

In allen sieben Grossregionen wurden weniger leerstehende Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser gezählt als noch vor einem Jahr. Am stärksten gingen die Leerstandsquoten in den Grossregionen Tessin (auf 2,17 Prozent von 2,49 Prozent), Ostschweiz (auf 1,17 von 1,42 Prozent) und Espace Mittelland (auf 1,61 Prozent von 1,82 Prozent) zurück.

Im Kantonsvergleich lagen die tiefsten Leerwohnungsziffern mit je 0,42 Prozent in den Kantonen Zug und Genf. Auch im Kanton Obwalden (0,43 Prozent) lag der Wert unter einem halben Prozent. Im Kanton Schwyz standen 0,50 Prozent der Wohnungen leer.

In 21 Kantonen nahmen die Leerstandziffern gegenüber dem Vorjahr ab und nur in fünf Kantonen nahmen sie zu. Der Kanton Jura (+0,21 Prozentpunkte auf 3,17 Prozent) wies dabei die grösste Zunahme und damit auch die höchste Leerwohnungsziffer in der Schweiz aus.

Im einwohnermässig grössten Kanton Zürich (auf 0,53 Prozent von 0,60 Prozent) ging die Quote zurück. Auch in der Genferseeregion (auf 1,04 Prozent von 1,13 Prozent) standen weniger Wohnungen leer als noch vor einem Jahr.

Baumeisterverband will Einsprachmöglichkeiten begrenzen

Laut dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) stehen heute dem Wohnungsbau zu oft Regulierungen im Weg und Einsprachemöglichkeiten führten gar zu Missbrauch, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Einsprachen sollten durch kurze Fristen bei Gerichtsverfahren, durch die Begrenzung auf grössere Bauprojekte oder durch eine Kostenbeteiligung der Einsprechenden «entkräftet» werden.

Der SBV setze sich zudem unter anderem für weniger strenge Auflagen für Baubewilligungen bei verdichteter Bauweise sowie den Abbau unnötiger Überregulierungen oder von Verdichtungshemmnissen in den kantonalen Richt- und kommunalen Nutzungsplänen ein. Die Verdichtung sei bei der Interessenabwägung mindestens gleich hoch zu gewichten wie der Ortsbild- oder Denkmalschutz. (sda/jes)

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