«Working Poor zielgerecht unterstützen»: Regierung überarbeitet Mietbeitragsgesetz
©Symbolbild: Keystone
Gesetzesrevision
Basel-Stadt

«Working Poor zielgerecht unterstützen»: Regierung überarbeitet Mietbeitragsgesetz

04.06.2024 14:54 - update 05.06.2024 08:29
Larissa Bucher

Larissa Bucher

Die Mietbeiträge sollen neu auf voll erwerbstätige Einzel- und Paarhaushalte ohne Kinder mit tiefen Einkommen ausgeweitet werden. Die Regierung hat eine entsprechende Revision des Gesetzes verabschiedet.

Im Kanton Basel-Stadt besteht bereits heute die Möglichkeit, dass finanziell schlechter gestellte Familien mit Kindern Mietbeiträge erhalten. Mit der Erweiterung sollen Working Poor nun «zielgerichtet finanziell unterstützt» werden, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Breite Zustimmung

Ein entsprechender Entwurf der Revision des Mietbeitragsgesetzes des Regierungsrates stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. So habe das zuständige Amt für Sozialbeiträge 14 Vernehmlassungsantworten erhalten. Besonders positiv bewertet worden sei, dass die vorgesehene Ausweitung insbesondere für die Personen eine Unterstützung bietet, die sich wegen ihrer finanziellen Lage an der Schwelle zur Sozialhilfe befinden.

Auch die geschätzten Kosten seien positiv aufgenommen worden. In einigen Vernehmlassungen sei jedoch trotzdem noch ein weitergehender Ausbau gewünscht worden.

Mehrkosten für den Kanton

Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Neuerungen führen zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von 5 Millionen Franken inklusive dem Verwaltungsaufwand. Ende 2023 seien gut 2’150 Haushalte (8’000 Personen) mit Familienmietzinsbeiträgen unterstützt worden. Mit der Erweiterung der Anspruchsberechtigten sei mit rund 2’000 zusätzlichen Haushalten zu rechnen, schreibt die Regierung.

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