
Zürcher Gericht verbietet Abdeckung von Inschrift «Zum Mohrenkopf»
Baseljetzt
Das Baurekursgericht hat der Stadt Zürich nicht erlaubt, die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz»abzudecken. Sie seien im heutigen Kontext zwar rassistisch, der Eingriff in geschützte Fassaden ginge aber nicht.
Das Baurekursgericht gibt damit dem Zürcher Heimatschutz (ZHV) recht, wie dieser am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Der ZHV findet, ein erklärender Text zu den Inschriften im historischen Zürcher Niederdorf sei ausreichend. Bereits im November 2021 hat die Stadt solche Tafeln an den Gebäuden angebracht.
Wie ein Sprecher des Präsidialamts gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, beabsichtige der Stadtrat den noch nicht rechtskräftigen Entscheid weiterzuziehen. Die nächste Instanz ist das Verwaltungsgericht.
Inschriften seien charakteristische Eigenschaft
Der ZHV betont, dass er die Problematik des Rassismus in der Gesellschaft sehr ernst nehme. Doch die Schriftzüge seien «bedeutend für das äussere Erscheinungsbild» der beiden Häuser.
Die Inschriften seien eine charakteristische Eigenschaft, welche die historischen Häuser mit vielen anderen in der Zürcher Altstadt teilten, habe das Gericht festgehalten. Die Häuser am Neumarkt 13 und der Niederdorfstrasse 29 wurden 1443 beziehungsweise 1682 zum ersten Mal erwähnt.
Altertümlicher Begriff
Bei den beiden Hausnamen «Zum Mohrentanz» und «Zum Mohrenkopf» handelt es sich laut dem Gericht nicht um direkt diskriminierende Aussagen. Die mittelbar diskriminierende Wirkung hingegen bleibe subtil und schwer fassbar. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil der Begriff «Mohr» heute kaum mehr verwendet werde und offensichtlich altertümlich erscheine.
Die Idee der Abdeckung kam aus der Zürcher Politik. Der Stadtrat hatte um eine entsprechende Baubewilligung ersucht. Der ZHV erhob dagegen Rekurs. Ursprünglich wollte der Zürcher Stadtrat die Inschriften ganz entfernen lassen. (sda/mei)
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mil1977
Wem diese Inschrift nicht passt, der möge sich doch bitte in ein anderes Land verziehen.