2023 wurden über 57’000 Cyberdelikte online angezeigt
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Ermittlungen
Schweiz

2023 wurden über 57’000 Cyberdelikte online angezeigt

24.01.2024 14:45 - update 25.01.2024 09:29
Lea Meister

Lea Meister

Cyberkriminalität nimmt stetig zu, entsprechend auch die Anzeigen. 2023 wurden schweizweit über 57’000 Straftaten im digitalen Raum bei der Polizei angezeigt. Suisse ePolice erweitert deshalb seine Plattform.

Gewisse Straftaten können in der Schweiz relativ einfach und rund um die Uhr online angezeigt werden. Dies funktioniert über die Webseite der Suisse ePolice, ist allerdings noch nicht in allen Kantonen möglich. In den beiden Basel steht der Service Stand jetzt beispielsweise noch nicht zur Verfügung.

In den kommenden Monaten wird die Dienstleistung laut der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und Kommandanten (KKPKS) aber auch in weiteren Kantonen aufgeschaltet. Auf Anfrage von Baseljetzt bestätigt Adrian Gaugler, Kommunikationsverantwortlicher der KKPKS, dass die Einführung im Baselbiet im Laufe des Jahres geplant sei.

Auch Stefan Schmitt, Mediensprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt, bestätigt, dass Cyberdelikte künftig auch in Basel über Suisse ePolice angezeigt werden können. Allerdings brauche es hierfür noch ein paar Schnittstellen zu anderen Datenbanken, die noch geschaffen werden müssten.

Bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität sind die Behörden genau auf diese Anzeigen angewiesen. Da es Delikte gibt, die ohne negative Folgen für die Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung angezeigt werden können, hat die Plattform Suisse ePolice ihr Angebot an die neuen Anforderungen angepasst.

Nur, wenn keine sofortigen Massnahmen nötig sind

Die erfassten Anzeigen werden direkt an die zuständige Polizeistelle übermittelt und in die bestehenden Rapportsysteme übernommen. «Mit der Bereitstellung einer Möglichkeit zur online-Strafanzeige kann bei ca. 50% aller Cybercrimedelikte auf den Gang zum Polizeiposten verzichtet werden», heisst es in der Mitteilung der KKPKS.

Selbstverständlich gilt der Online-Service nur für Delikte, bei welchen keine sofortigen polizeilichen Massnahmen erforderlich sind, beispielsweise bei Onlinekäufen, die bezahlt sind, aber keine Ware ausgeliefert wurde. Auch Fälle, bei welchen die eigenen Daten für eine Bestellung missbraucht wurden, passen ins Profil. Ein weiteres Beispiel sind falsche Wohnungsinserate.

Bei anderen Cyberdelikten empfiehlt die Polizei, die Anzeige auf einem Polizeiposten zu erstatten.

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