38-Stunden-Woche für Kantonsangestellte: Grosser Rat überweist Vorstoss
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Basel-Stadt

38-Stunden-Woche für Kantonsangestellte: Grosser Rat überweist Vorstoss

18.01.2023 18:07 - update 18.01.2023 21:55

Baseljetzt

Basler Kantonsangestellte sollen in Zukunft nur noch 38 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch mit 48 zu 46 Stimmen bei 1 Enthaltung eine entsprechende Motion an die Regierung überwiesen.

Die Motion war von der SP eingebracht worden. Unter den Mitunterzeichnern befinden sich aber auch Ratsmitglieder der SVP und LDP. Mit der Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von heute 42 auf 38 Stunden bei gleichbleibendem Lohn könne der Kanton dem Fachkräftemangel begegnen. Es sei schlicht eine Tatsache, dass die Arbeitszeit ein immer wichtiger werdender Faktor bei der Suche nach Mitarbeitenden sei, sagte der Motionär.

Bürgerliche Fraktionen dagegen

Die Sprecher der bürgerlichen Fraktionen wandten sich gegen das Ansinnen. Der Staat dürfe sich nicht mit Steuergeldern Vorteile im Wettbewerb um Fachkräfte verschaffen, sagte ein SVP-Sprecher. Ein FDP-Grossrat sagte, dass der Rat doch erst einmal die Antwort der Regierung auf den erst vor einem Monat überwiesenen Vorstoss für die Einführung einer 40-Stunden-Woche abwarten solle.

Der Sprecher der GLP bezeichnete eine Reduktion der Wochenarbeitszeit im Giesskannenprinzip als nicht zielführend. Allerdings könnte eine Reduktion der Arbeitszeit für gewisse Stellen durchaus angebracht sein.

Sein Kollege von der LDP nannte als Beispiele die Polizei, die Rettung und die Angestellten in Gefängnissen. Zusammen mit der GLP habe die LDP eine eigene Motion eingereicht, die sich auf eine Verbesserung der Anstellungsverhältnisse für Mitarbeitende im Schichtbetrieb fokussiere.

Schlechterer Stand im Wettbewerb

Sprecherinnen und Sprecher der SP und der GAB wiesen darauf hin, dass der Kanton bei den Arbeitszeiten im Wettbewerb mit gewissen Brachen der Privatwirtschaft schlechter dastehe. Namentlich genannt wurden die Pharmaindustrie, aber auch mehrere handwerkliche Berufsgruppen. Auch der Arbeitgeber Staat müsse sich kompetitiv einbringen können. (sda)

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