Ab 1. April gilt in der Region die Leinenpflicht für Hunde
Baseljetzt
Vom 1. April bis 31. Juli gilt in den Wäldern von Baselland und bedingt auch in Basel-Stadt eine Leinenpflicht für Hunde. Diese wird zum Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit verfügt.
Die Leinenpflicht ist im Kanton Baselland gesetzlich festgelegt, wie das Amt für Wald beider Basel am Montag mitteilte. Im Kanton Basel-Stadt ist das entsprechende Wildtier- und Jagdgesetz, das eine örtlich eingeschränkte Leinenpflicht vorsieht, noch nicht in Kraft.
Deshalb werden Hundehalterinnen und -halter aufgefordert, ihre Tiere freiwillig an der Leine zu führen und vor allem die Dämmerungszeit den Wildtieren zu überlassen. (sda/mei)
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