
Motorfahrzeuge sind an der Kinderfasnacht ab 2026 verboten
Janine Borghesi
Am Fasnachtszyschtig sind ab 2026 im gesamten Fasnachts-Perimeter motorisierte Fahrzeuge verboten. Die Kantonspolizei Basel-Stadt will damit die Sicherheit der Teilnehmenden erhöhen.
Während die Umzüge am Montag und Mittwoch klar organisiert und abgesichert sind, verläuft der Fasnachtszyschtig unstrukturiert. Genau dieses freie Treiben macht seinen Reiz aus – bringt aber auch Risiken mit sich. Besonders Kinder, die auf Wagen mitfahren oder mitten im Gedränge unterwegs sind, seien gefährdet, schreibt die Polizei in einer Medienmitteilung vom Montag. Mit dem Verbot motorisierter Fahrzeuge wolle man Unfälle vorbeugen.
Das neue Verbot umfasst auch elektrisch angetriebene Bikes, Roller oder Trottinette. Erlaubt bleiben Wagen und Requisiten, die von Hand gezogen werden, auch wenn sie elektrisch unterstützt sind. Zulässig sind zudem «fasnachtskonforme» Fortbewegungsmittel im Schritttempo, etwa das Waggis-Velo.
Die Regelung wurde laut Kantonspolizei in enger Absprache mit dem Fasnachts-Comité beschlossen. Verankert wird die Bestimmung in den Polizeivorschriften zur Fasnacht, die jeweils im Vorfeld als Allgemeinverfügung publiziert werden. Mit der frühzeitigen Ankündigung wollen Polizei und Comité den Cliquen, Wagenbauern und Zyschtigsziigli genügend Zeit zur Anpassung geben.
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Mile
Mir ist aufgefallen dass 2025 eine enorme Flut an Wäge da war. Sogar in der Rheingasse konnten trommel und Pfeifergruppierungen nicht wirklig staufrei Gässeln.
Sonnenliebe
Dies ist doch sehr vernünftig, es ist zum Glück noch nichts Schlimmeres passiert bisher.