Armeeangehörige sollen Munition wieder mit nach Hause nehmen können
©Symbolbild: Keystone
Entscheid
Schweiz

Armeeangehörige sollen Munition wieder mit nach Hause nehmen können

20.11.2025 18:23 - update 20.11.2025 21:01

Baseljetzt

Armeeangehörige sollen künftig zu Hause wieder Munition für ihre persönliche Waffe aufbewahren können. Das fordert die zuständige Ständeratskommission.

Mit 7 zu 5 Stimmen hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) eine Motion von Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE) zur Annahme empfohlen, wonach Armeeangehörige künftig zu Hause wieder Munition für ihre persönliche Waffe aufbewahren können sollen. Das teilten die Parlamentsdienste am Donnerstagabend mit.

Als Nächstes ist die kleine Kammer am Zug. Sie debattiert voraussichtlich in der Wintersession über den Vorstoss. Für die Heimabgabe von Taschenmunition gab es zuletzt keine Mehrheit. Der Nationalrat lehnte im März 2023 eine ähnlich lautende Motion von Jean-Luc Addor (SVP/VS) ab, mit 135 zu 49 Stimmen.

Geopolitische Lage als Kernargument

Salzmanns Motion verlangt ein Comeback einer alten Regelung. Im Herbst 2007 hatte der Bundesrat auf Geheiss des Parlaments beschlossen, dass die Taschenmunition fortan bei der Armee gelagert wird. Hintergrund waren mehrere Vorfälle mit Armeewaffen. Der Verzicht auf die Heimabgabe löste damals heftige Kontroversen aus.

Die Landesregierung hielt bei der Praxisänderung damals fest, dass er die Heimabgabe einer Packung Munition von der sicherheitspolitischen Lage abhängig machen wolle. Diese Lage habe sich seit dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 dramatisch verändert, macht Motionär Salzmann geltend.

Der Bundesrat lehnt Salzmanns Motion jedoch ab. Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage seien das Beschaffen und die Bevorratung von genügend Munition wieder wichtiger geworden, schrieb er in seiner Stellungnahme. Es sei eine Daueraufgabe der Armee, Munition laufend einzukaufen und zentral einzulagern.

Risiko wird unterschiedlich beurteilt

Die Mehrheit der SIK-S argumentiert nun, mit der Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige werde die Sicherheit der Armeeangehörigen bei einer Mobilmachung erhöht und die Verteidigungsfähigkeit der Armee insgesamt gestärkt. Es sei wichtig, die Abgabe jetzt zu organisieren, da sie nicht überstürzt erfolgen sollte.

«Die Abgabe der Taschenmunition wäre auch ein Vertrauensbeweis an unsere Armeeangehörigen, die im Ernstfall zur Landesverteidigung bereit sind», macht die Mehrheit geltend. Sie sei überzeugt, dass dies nicht zu mehr Tötungsdelikten oder Suiziden mit der Ordonnanzwaffe führen würde.

Die Kommissionsminderheit sieht dies gemäss der Mitteilung anders. Die Verfügbarkeit von Waffen und Munition zu Hause erhöhe das Risiko, dass diese im Affekt eingesetzt würden. Die Armee solle zwar die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen für einen Ernstfall treffen, auf die Heimabgabe der Taschenmunition jedoch verzichten. (sda/maf)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.