Autolobby kann einpacken: Hier gilt jetzt Tempo 30
©Symbolbild: Keystone
Kantonsgericht
Baselland

Autolobby kann einpacken: Hier gilt jetzt Tempo 30

14.12.2023 11:34
Jessica Schön

Jessica Schön

Tempo 30 anstatt 50: Diese Regelung konnten sich an den Orten Bottmingen, Therwil und Oberwil durchsetzen. Sehr zum Leidwesen der Baselbieter Autolobby.

Er passt ihnen gar nicht in den Kram: Der Beschluss des Baselbieter Regierungsrates, eine Tempo-Reduktion in den Gemeinden Bottmingen, Therwil und Oberwil vorzunehmen. Zu befürchten sei Ausweichverkehr in Wohngebieten, wenn auf Quartier- und verkehrsorientierten Strassen die gleiche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, so die regionalen Sektionen des Touring Clubs der Schweiz (TCS) und des Automobil Clubs der Schweiz (ACS). Ferner kritisierten die Autoverbände die vom Kanton angewandte Messmethode zur Lärmreduktion, wie die bz Basel am Mittwoch berichtete.

Temporeduktionen zulässig

Das Kantonsgericht wies die Beschwerden allerdings zurück und unterstützte die Entscheidung der Regierung. Die Richter:innen betonten, dass Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen laut Bundesgericht zulässig seien. Die angewandten Messmethoden hielten sie für bundesgerichtskonform. TCS und ACS überlegen nun, ans Bundesgericht zu ziehen.

Im vergangenen Jahr ermöglichte der Regierungsrat Gemeinderäten, Temporeduktionen auf Abschnitten von Kantonsstrassen beim Kanton zu beantragen. Neben Bottmingen, Oberwil und Therwil machten auch die Gemeinden Maisprach, Binningen, Birsfelden, Duggingen, Liestal, Münchenstein und Sissach von dieser Möglichkeit Gebrauch.

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