
Mietgrenzwerte für Sozialhilfebeziehende werden erhöht
Baseljetzt
Wegen der Teuerung und der Erhöhung des Referenzzinssatzes passt das WSU die Mietgrenzwerte und die Vermögensfreibeträge für Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe an.
Der Kanton hält sich dabei an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Wegen der zu erwartenden Mietzinserhöhungen zieht der Kanton bei den Mietzinsgrenzwerten nach, wie das WSU am Donnerstag mitteilte. Deshalb werde der Mietgrenzwert für Einpersonenhaushalte von bisher 770 Franken auf neu 880 Franken erhöht. Für Zweipersonenhaushalte werde er von 1’070 auf neu 1’210 Franken erhöht und für Dreipersonenhaushalte von 1’350 auf neu 1’390 Franken.
Damit könne verhindert werden, dass immer mehr Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger die Wohnungsmieten aus ihrem Grundbedarf mitfinanzieren müssten, heisst es.
Anpassung der Vermögensfreibeträge
Auch die Vermögensfreibeträge werden gemäss Communiqué angepasst. Ab 1. Januar 2024 werde für Einzelpersonen ein Vermögensfreibetrag von 8’000 Franken gelten, 16’000 Franken für Ehepaare und je 4’000 Franken für minderjährige Kinder. Pro unterstütztem Haushalt ist der Vermögensfreibetrag auf maximal 20’000 Franken beschränkt.
Das entspricht der ursprünglich befristeten Anpassung während der Covid-19-Pandemie. Vor der Pandemie war den unterstützten Personen ein Vermögensfreibetrag von 4’000 Franken für Einzelpersonen respektive 8’000 Franken für Ehepaare und von je 2’000 Franken für minderjährige Kinder zugestanden worden. (sda/mei)
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