
Baselbieter Uni-Initiative für teilweise rechtsungültig erklärt
Baseljetzt
Die Baselbieter Regierung erklärt die Gemeinde-Initiative zur Finanzierung der Universität Basel teilweise für rechtswidrig. Kritisch sei vor allem die geforderte Kündigung des Uni-Vertrags Ende 2027.
Mit der Aufforderung zur direkten Kündigung des bestehenden Vertrags müsse die Baselbieter Exekutive, im Gegensatz zur Aufnahme von neuen Verhandlungen, einen definitiven Rechtszustand herbeiführen. Dies sei mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar, schreibt der Rechtsdienst.
In den restlichen Absätzen des Gemeindebegehrens sieht er kein Problem. Im Unterschied zur Kündigungsaufforderung bestehe im restlichen Initiativtext keine direkte Handlungsverpflichtung der Exekutive. Der Landrat müsste die nötigen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Regierung anzuhalten, Vertragsverhandlungen aufzunehmen, um auf eine Ausweitung der Trägerschaft für die Uni hinzuwirken.
Elf Oberbaselbieter Gemeinden
Das Gemeindebegehren in Form einer nichtformulierten Initiative verlangt nebst der Vertragskündigung, dass der Kanton Baselland alle Schritte unternimmt, um einen interkantonalen Univertrag abschliessen zu können. Die Trägerschaft soll nicht mehr nur aus den beiden Basel, sondern aus allen Kantonen mit Studierenden an der Uni Basel bestehen.
Elf Baselbieter Gemeinden hatten im August die Initiative mit dem Titel “Für eine faire Beteiligung aller Kantone an der Universität Basel eingereicht. Hinter der Initiative stehen die Gemeinden Bennwil, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Hersberg, Lampenberg, Oltingen, Rümlingen, Rünenberg, Wenslingen und Zunzgen. (sda/alr)
Mehr dazu
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.


Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise