Basler Auslandschweizer dürfen im Herbst elektronisch wählen
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Pilotprojekt
Basel-Stadt

Basler Auslandschweizer dürfen im Herbst elektronisch wählen

16.08.2023 12:04 - update 16.08.2023 12:07

Baseljetzt

In den Kantonen Basel-Stadt werden die Auslandschweizer im Oktober elektronisch wählen können. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesuche bewilligt.

Kein Chaos mehr mit verspäteten Wahlcouvert aus dem Ausland. Das wünschen sich die Auslandschweizer schon lange. Nun können sie, sofern aus Basel-Stadt, ihre Stimme auch per Mausklick abgeben – versuchsweise.

Zusammen mit den Kantonen St. Gallen und Thurgau hat der Bundesrat grünes Licht für die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizer bei den eidgenössischen Wahlen gegeben.

Weitere Erfahrungen sammeln

Er sei zum Schluss gekommen, dass ein Einsatz von E-Voting im begrenzten Rahmen auch an den Nationalratswahlen 2023 bewilligt werden könne, schrieb er in einer Mitteilung vom Mittwoch. Mit den Grundbewilligungen für einen E-Voting-Versuch sollen die drei Kantone weitere Erfahrungen sammeln mit dem neuen, vollständig verifizierbaren System der Schweizerischen Post.

Bei den eidgenössischen Wahlen 2019 stand E-Voting nicht zur Verfügung, nachdem sich Sicherheitsprobleme gezeigt hatten. Und für die kommenden Wahlen kann voraussichtlich nur ein Bruchteil aller Stimmberechtigten im Ausland elektronisch wählen. Den übrigen bleibt der mitunter zu langsame Postweg.

Fünf St. Galler Gemeinden

Basel-Stadt will E-Voting Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie Personen mit einer Behinderung zur Verfügung stellen. So wurde es bereits beim Urnengang vom 18. Juni gehandhabt, wie Vize-Staatsschreiber Marco Greiner der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Elektronisch gewählt werden können im Stadtkanton das Ständeratsmitglied und vier Nationalratsmitglieder.

St. Gallen will das E-Voting für Stimmberechtigte im Ausland anbieten und zusätzlich den Stimmberechtigten in den Gemeinden Kirchberg, Widnau, Goldach, Vilters-Wangs und Rapperswil-Jona. Im Ausland wohnhafte Stimmberechtigte dürfen die zwölf Nationalratsmitglieder wählen, nicht aber die zwei Ständeräte.

Im Kanton Thurgau wiederum können nach Angaben der Staatskanzlei rund 4930 stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch wählen, wie schon am 18. Juni. Sie können die sechsköpfige Thurgauer Nationalratsdelegation mitbestimmen, aber nicht die Vergabe der Ständeratssitze.

1,2 Prozent der Stimmberechtigten

Insgesamt beantragen die Kantone für die Nationalratswahlen die Zulassung von rund 65’000 Stimmberechtigten, wie der Bundesrat schrieb. Dies entspricht rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. Tatsächlich elektronisch abgestimmt haben im Juni 4239 Personen, unter anderem über das neue Klimaschutz-Gesetz. Die Kantone und die Bundeskanzlei zogen damals eine positive Bilanz zum erstmaligen Einsatz bei einer Abstimmung.

Die Betriebskosten für die elektronischen Nationalratswahlen liegen im Thurgau bei 50’000 Franken. Basel-Stadt rechnet wie am 18. Juni mit rund 45’000 Franken. St. Gallen hat für 2023 400’000 Franken für E-Voting budgetiert.

Für den Einsatz bei Nationalratswahlen sind separate Grundbewilligungen notwendig. Neben der Grundbewilligung des Bundesrats braucht ein Kanton, der E-Voting im Rahmen des Versuchsbetriebs anbieten möchte, auch eine Zulassung der Bundeskanzlei für jeden einzelnen Urnengang. Für die Nationalratswahlen 2023 haben die drei Kantone die Zulassung der Bundeskanzlei gleichzeitig mit der Grundbewilligung des Bundesrats erhalten.

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