Basler Mieterverband sieht Bundesgerichtsurteil als Erfolg
Baseljetzt
Das Recht von Mietparteien, nach einem Umbau wieder in ihre Wohnung zurückkehren zu dürfen, verstösst gegen Bundesrecht. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Basler Mieterverband beurteilt den Entscheid dennoch als Erfolg.
Die Änderungen im Wohnraumförderungsgesetz gehen auf die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» zurück. Diese wurde im November 2021 von der Basler Stimmbevölkerung angenommen.
Eine Person hatte gegen die Teiländerung des Basler Wohnraumfördergesetzes Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hiess diese teilweise gut. Die Bestimmung, dass eine Umbaubewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn den Mietparteien das Recht auf eine Rückkehr in die sanierten Wohnungen zusteht, wird aufgehoben.
Schwachpunkt der Gesetzesänderung
Das Gericht kam zum Schluss, dass das Rückkehrrecht nach dem Umbau einer Liegenschaft gegen den verfassungsmässig garantieren Vorrang des Bundesrechts verstösst, wie das Bundesgericht im am Freitag veröffentlichten Urteil schreibt.
Das Rückkehrrecht sei von Anfang an ein Schwachpunkt der Gesetzesänderung gewesen, räumt der MV-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ein. Dennoch sei das Urteil in den Augen des MV ein Erfolg, da alle anderen Aspekte vom Bundesgericht als verfassungsmässig bestätigt worden seien.
Ab sofort gültig
Gegen das Urteil gibt es kein Rechtsmittel und es ist ab sofort gültig, wie der Sprecher der Basler Regierung auf Anfrage von Keystone-SDA festhält. «Vermieter müssen also inskünftig bei Sanierungen den Mietern kein Rückkehrrecht zusichern. Gegenwärtig wird überprüft, wie sich dies auf hängige Verfahren auswirkt.» (sda/mei)
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