
Beschuldigter Darknet-Dealer fordert in Zürich tiefere Strafe
Baseljetzt
Laut Staatsanwaltschaft soll ein 49-jähriger Deutscher zusammen mit Komplizen über das Darknet Drogen im Wert von rund zwei Millionen Franken verkauft haben. Sein Verteidiger hält die Menge für übertrieben.
Der Hauptbeschuldigte, ein früherer Finanzanalyst, soll laut Anklage von 2018 bis 2022 auf verschiedenen Online-Plattformen insgesamt über 7000 Drogengeschäfte getätigt haben. Unter anderem soll er mehr als 14 Kilogramm Kokain verkauft haben. Im Mai 2022 wurde der Mann verhaftet. Seither sass er in Untersuchungshaft beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug.
Für seine Drogengeschäfte nutzte der 49-Jährige verschiedene Marktplätze im Darknet sowie die beiden Messengerdienste Wickr und Telegram. Der Versand der Drogen an die Abnehmer in der Schweiz erfolgte per Post. Die Kunden bezahlten in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Mann am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich eine Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren. Auch die beiden Mitbeschuldigten sollen mehrjährige Freiheitsstrafen absitzen. Alle drei sind deutsche Staatsangehörige und sollen nach Verbüssung ihrer Strafen des Landes verwiesen werden.
Verteidiger kritisiert Mengenberechnung
Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten kritisierte, wie Polizei und Staatsanwaltschaft die angeblich verkauften Drogenmengen berechneten. Es seien teilweise nur Schätzungen anhand von Überwachungsaufnahmen gemacht worden.
Statt der von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten 14 Kilogramm Kokain kam der Verteidiger in seinen Ausführungen nur auf rund die Hälfte der Menge. Hinzu kamen weitere Drogen wie Marihuana oder Ecstasy – auch da gab der Verteidiger deutlich tiefere Mengen an als die Staatsanwaltschaft.
Weiter machte er geltend, dass der Beschuldigte von einer Bande erpresst worden sei. Er hätte den unbekannten Erpressern den grössten Teil des Geldes abliefern müssen, da diese ihn und seine Familie massiv bedroht hätten.
Vom Vorwurf der Geldwäscherei schliesslich soll der Beschuldigte ganz freigesprochen werden. Die Krypto-Transaktionen, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwerfe, hätten mit den Drogengeschäften nichts zu tun gehabt. Insgesamt hielt der Anwalt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten für angemessen.
Überwachung und verdeckte Hausdurchsuchungen
Sowohl die Anklageschrift als auch das Plädoyer der zuständigen Staatsanwältin gaben einen Einblick in die aufwendigen Ermittlungen in diesem Fall. So kam es unter anderem zu einer visuellen und akustischen Überwachung einer für den Drogenhandel angemieteten Mansarde in Basel sowie verdeckten Hausdurchsuchungen,
In die Ermittlungen wurde auch das Drogeninformationszentrum (DIZ) der Stadt Zürich einbezogen. Das DIZ bietet unter anderem Laboranalysen von Drogen an. Die Darknet-Dealer nutzten diese eigentlich zum Schutz der Konsumenten gedachte Dienstleistung aus, indem sie dutzende Kokainproben auf ihren Reinheitsgehalt untersuchen liessen. War dieser hoch genug, beschafften sie eine grössere Menge davon beim jeweiligen Anbieter.
Der Hauptbeschuldigte verwendete beim Abrufen der Laborergebnisse E-Mail-Adressen, die er auch bei einer Krypto-Börse verwendete. Dort floss ein Teil der Kryptowährungen hin, mit denen seine Abnehmer die Drogen bezahlten.
Neben dem Hauptbeschuldigten standen am Montag auch zwei weitere Männer vor Gericht. Der eine soll dem mutmasslichen Haupttäter beim Versand der Drogen geholfen haben, der andere schmuggelte für ihn grössere Mengen verschiedener Drogen von Deutschland in die Schweiz.
Die Verhandlung wird am Dienstag mit den Plädoyers der Verteidiger der beiden weiteren Beschuldigten fortgesetzt. Wann das Gericht ein Urteil fällen wird, stand noch nicht fest. (sda/jab)
Mehr dazu
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.



spalen
…dann wären es „nur“ sieben kilo. ich glaube, das merkt der zausel noch selber!