
Beschwerde abgewiesen: Binningen hat sich im Abstimmungskampf korrekt verhalten
Baseljetzt
Der Baselbieter Regierungsrat weist eine Beschwerde eines Einwohners gegen den Binninger Gemeinderat ab. Dieser habe sich im Abstimmungskampf zum «Birsigpark» korrekt und gesetzeskonform verhalten.
Der Baselbieter Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Gemeinderat Binningen in Zusammenhang mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025 über den «Birsigpark» vollumfänglich abgewiesen. Das teilte die Gemeinde Binningen am Dienstag in einer Mitteilung mit. Der Gemeinderat habe sich im Rahmen des Abstimmungskampfs «absolut korrekt und gesetzeskonform» verhalten.
Nicht zur Neutralität verpflichtet
Ausgangspunkt war eine Stimmrechtsbeschwerde eines Binninger Einwohners, die beim Regierungsrat eingereicht wurde. Der Beschwerdeführer kritisierte das Vorgehen des Gemeinderats Binningen, der sich im Vorfeld der Abstimmung in einer Medienmitteilung klar gegen die Volksinitiative «Für einen Birsigpark» ausgesprochen hatte. Die darin aufgeführten Argumente wurden im Binninger Anzeiger veröffentlicht. Der Beschwerdeführer bemängelte, dass der Gemeinderat «ohne Zurückhaltung, faktisch falsch, unvollständig und einseitig parteinehmend» gegen die Annahme der Initiative argumentiert habe.
Der Baselbieter Regierungsrat kam jedoch zum Schluss, dass der Gemeinderat nach geltendem Recht nicht zur Neutralität verpflichtet ist. Er darf demnach Abstimmungsempfehlungen abgeben, sofern diese verhältnismässig sind. Der Gemeinderat habe den Entscheid des Regierungsrats «mit Genugtuung» zur Kenntnis genommen.
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Sonnenliebe
Das ist doch eine gute Nachricht.