Beschwerde von Basler Bar sorgt für schweizweite Lachgasverbotsmöglichkeit
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Bundesgericht
Schweiz

Beschwerde von Basler Bar sorgt für schweizweite Lachgasverbotsmöglichkeit

10.04.2024 12:25 - update 10.04.2024 13:55
Maximilian Karl Fankhauser

Maximilian Karl Fankhauser

So hat sich das der Bartreiber nicht vorgestellt. Mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht wollte er weiterhin Lachgas zu Inhalationszwecken verkaufen. Dies kann nun in der ganzen Schweiz verboten werden.

Den Basler Lachgas-Bars vergeht das Lachen nun endgültig. Wie 20 Minuten berichtet, liegt nun das Bundesgerichtsurteil vor. Es ist rechtskräftig und grundsätzlich. Denn eine Basler Bar ging bis zur obersten Instanz, um den Verkauf der mit Lachgas gefüllten Ballone zu legalisieren.

Berits das Verwaltungsgericht bestätigte dies

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Die Begründung: Lachgas falle unter das Chemikaliengesetz und demnach sei die Inhalation verboten. Genau das hatte bereits das Basler Verwaltungsgericht bestätigt.

Denn als das Basler Gesundheitsdepartement dem Betreiber den Riegel vorschob, stützte es sich auf das Chemikalien- und das Lebensmittelgesetz. Da es sich bei beiden um Bundesgesetze handelt und das Urteil rechtskräftig ist, kommt es nun knüppeldick: Das Inhalieren von Lachgas kann nun in der ganzen Schweiz verboten werden.

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12.04.2024 11:35

HeroOfGallifrey

Wäre korrekt. Es braucht nicht noch eine weitere abhängig machende und gesundheitlich bedenkliche Droge die legalisiert wird.

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11.04.2024 08:58

BaselJetzt64

Tja “Stephanie_BS”, und vor 30 Jahren brachten wir die Lokale in Basel auch ohne solche “Chemikalien” zum Beben. Schön war 🤗

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