
Biker-Zoff im Kanton Solothurn – so ist die Situation in den beiden Basel
Laura Pauli
Der Kanton Solothurn plant, das Mountainbiken auf speziell ausgewiesene Trails zu beschränken. Die beiden Basel haben bereits Erfahrung mit solchen Regelungen. Doch das Verbot ist schwer durchzusetzen.
Der Kanton Solothurn will mit einer Revision des seit 1995 bestehenden Waldgesetzes das Mountainbiken abseits von Waldwegen einschränken. Neu soll das Fahren nur noch auf speziell ausgewiesenen Trails erlaubt sein, auf kleinen Trampelpfaden sowie Wanderwegen soll es künftig verboten werden. Das sorgt für Unmut unter den Mountainbiker:innen, Baseljetzt berichtete.
Im Kanton Basel-Landschaft ist ein solches Gesetz schon länger in Kraft, wie Ueli Meier, Leiter des Amts für Wald beider Basel, erklärt. Auf Wanderwegen und Trampelpfaden ist das Mountainbiken seit über 20 Jahren untersagt. «Doch die Regelung hat ihre Stärken und Schwächen», sagt Meier.
Zu Diskussionen komme es vor allem, weil das Gesetz nicht klar definiere, wie geeignete Trails gefunden werden können. «Das ist genau das, was die Mountainbiker:innen wollen, aber genau das kann ihnen das Gesetz nicht bieten», sagt Meier.
Erfahrungen aus dem Baselbiet
Es brauche mehr Lösungen wie den Singletrail, dessen Strecke vom Gempen hinab auf Baselbieter Boden führt. Eine spezielle Piste, die extra für die Biker installiert wurde. Sechs solcher Singletrails gibt es in der Region. Sie liegen zwar abseits der Waldwege, gelten aber als offiziell anerkannte Sportanlagen.
Mountainbiker:innen dürfen sich auch auf normalen Waldstrassen bewegen. Auf Trampelpfaden sind sie nicht erwünscht. Das hat einen speziellen Grund, erklärt der Forstamtsleiter:
Ueli Meier erkennt rasch, wenn die Biker:innen trotz des Verbots auf den Trampelpfaden unterwegs waren. «Man kann es an verschiedenen Spuren ablesen, dass hier gebikt wird. Abgefahrene Baumstämme sind typisch, wenn jemand darüber fährt. Das ist der Teil, an dem wir nicht so viel Freude haben.»
Mountainbiker:innen drohen Strafen
Die schwierigste Aufgabe sei es, die Verstösse gegen das Waldgesetz zu kontrollieren. «So viele Polizisten wollen wir gar nicht im Wald haben. Das braucht es auch nicht, sie wären am falschen Ort. Der richtige Weg führt über Aufklärung. Den Leuten muss klar gemacht werden, warum es keinen Sinn macht und warum man Respekt vor der Natur und anderen Nutzergruppen haben muss.» Dialog wäre demnach die beste Lösung, findet Meier.
Wer sich als Mountainbiker:in nicht an die Regeln hält, muss mit Strafen rechnen. Auf Fuss- und Wanderwegen kommt bei Fehlverhalten in den beiden Basel das Strassenverkehrsgesetz zur Anwendung. Wer die bewilligten Wege im Wald verlässt und Schäden verursacht, erhält eine Strafanzeige. Im schlimmsten Fall gibt es einen Eintrag im Strafregister, meist aber nur eine Busse.
Ein neuer Ansatz für den Wald
Mit dem Waldgesetz habe man in den letzten 20 Jahren dennoch gute Erfahrungen gemacht, meint Meier. Auch wenn damit nicht alle Konflikte zwischen den verschiedenen Waldnutzern vom Tisch sind. Sein Vorschlag für einen neuen Ansatz:
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gugus
Velos gehören weder in den Wald, noch auf Pässe. Zum kaputt strampeln kann man ins Fitnesszenter und die Stellschraube anziehen.
figtree5
Velofahrer und Biker sind in Stadt und Land eine Seuche die man eigentlich nicht haben müsste und welche sich nicht an Regeln halten, zumindest die Mehrheit