«Ich bedauere das Urteil»: Breel Embolo vor Gericht abermals schuldig gesprochen
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Fussball
Basel-Stadt

«Ich bedauere das Urteil»: Breel Embolo vor Gericht abermals schuldig gesprochen

03.09.2025 10:23 - update 04.09.2025 09:33
Valerie Zeiser

Valerie Zeiser

Breel Embolo wehrte sich in zweiter Instanz gegen den Vorwurf der mehrfachen Drohung. Eine weitere Person, die damals mit ihm unterwegs war, gegen den Vorwurf der einfachen Körperverletzung.

In Kürze

  • Breel Embolo wurde in zweiter Instanz der mehrfachen Drohung schuldig gesprochen
  • Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagen zu 3’000 Franken verurteilt
  • Embolo bedauert das Urteil, will sich aber auf das Training konzentrieren, das er für den Prozess unterbrochen hatte

Die Berufung von Breel Embolo wurde vom Appellationsgericht abgelehnt. Der Fussballer wurde somit abermals der mehrfachen Drohung schuldig gesprochen. Er wurde, wie bereits vom Strafgericht, zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu jeweils 3’000 Franken bedingt verurteilt. Das Appellationsgericht berief sich in seiner Urteilsbegründung vor allem auf Widersprüche in den Aussagen Embolos. Zudem wurden die Beschwerden der Verteidiger wegen Verfahrensfehlern zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht als genügend relevant bewertet.

Gerichtspräsident Marc Oser erklärte dann auch, dass der soziale Status Embolos durchaus eine Rolle spielen würde. «Wenn Herr Embolo mit seinen Kollegen aus dem Auto aussteigt, dann ist das aus Sicht der Privatkläger schon eine Drohkulisse. Und wenn Herr Embolo dann sagt, danach sei es ruhig geworden, dann spricht das ebenfalls für diese Kulisse.»

Embolo bedauert das Urteil

Breel Embolo reagiert denn auch bereits auf den wiederholten Schuldspruch: «Ich bedaure das Urteil und werde die schriftliche Begründung abwarten. Es war mir wichtig, dem Berufungsgericht meine Sicht der Dinge darzulegen. Nun fokussiere ich mich auf die anstehenden Trainings und die wichtigen Spiele mit der Nationalmannschaft» lässt der Fussballer über den Medienverantwortlichen der Nationalmannschaft verlauten.

Sein Begleiter von damals, angeklagt wegen einfacher Körperverletzung, wurde zu einer 8-monatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Appellationsgericht berücksichtigte, dass er dem Geschädigten wohl nicht absichtlich die Nase gebrochen hatte, sondern dies lediglich in Kauf genommen hatte. Aufgrund der langen Verfahrensdauer gab es zusätzlich eine Verminderung. Das Appellationsgericht reduzierte das Strafmass der ersten Instanz deshalb von 10 auf 8 Monate. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Vorfall liegt bereits sieben Jahre zurück

Der Vorfall, weshalb Breel Embolo am Mittwoch vor dem Appellationsgericht erschienen ist, liegt mittlerweile sieben Jahre in der Vergangenheit. «Nach einer solchen Zeit verblasst die Erinnerung, das kennen wir ja alle», erklärt sein Verteidiger. Dennoch wurde die Szene im Gericht nochmals diskutiert.

Im Mai 2018 kam es zwischen Embolo und seinen Kollegen und einer weiteren Gruppe zu einer verbalen Auseinandersetzung. Im Zuge deren soll Embolo einen Mann der anderen Gruppe bedroht haben mit den Aussagen «Ich vernichte Euch, wisst Ihr nicht wer ich bin», «Ich mach Dich fertig» und «Ich mach Dich platt». Breel Embolo verteidigte sich am Mittwoch damit gegen den Vorwurf der mehrfachen Drohung.

Eine weitere Person, die mit Embolo an besagtem Abend unterwegs gewesen gewesen war, soll einem anderen zudem das Nasenbein gebrochen haben. Auch diese Person musste sich nach einer Berufung am Mittwoch vor dem Appellationsgericht verteidigen.

«Ich habe niemanden bedroht»

Vor Gericht wirkte Embolo am Vormittag gefasst und seriös. Er betonte, niemanden bedroht zu haben. «Ich habe beleidigt, dass habe ich auch beim Strafgericht bereits zugegeben, aber ich habe niemanden bedroht», sagte der Nati-Spieler vor Gericht.

«Ich habe schon in der U15 gelernt, wie man mit solchen Situationen umgeht», erklärte Embolo. Er schildert, aus dem Auto ausgestiegen zu sein, nachdem er mehrere Minuten provoziert wurde. «Danach ist es ruhig gewesen.» Anschliessend seien alle ausgestiegen, auch um ihn zu beruhigen. «Ich bin nicht ausgestiegen, um jemanden zu verprügeln», sagte Embolo weiter.

Gerichtspräsident wünscht gutes Spiel

Nach der Befragung am Mittwochmorgen hat Embolo mit Bewilligung des Appellationsgericht die Verhandlung verlassen. Grund dafür ist das WM-Qualifikationsspiel der Schweizer Nati am Freitag, Embolo kehrte direkt zum Training zurück. Der Gerichtspräsident wünschte dem Fussballer ein gutes Spiel. Der Schweizerische Fussballverband hatte den Profisportler zum Gericht gebracht und ihn auch wieder abgeholt. Mediensprecher Adrian Arnold nahm in der ersten Reihe Platz. Zusätzlich liess sich Embolo von Medienanwalt Manuel Bertschi vertreten. Der Imageschaden, den der letzte Prozess angerichtet hat, hat also seine Spuren hinterlassen.

«Ich bedauere das Urteil»: Breel Embolo vor Gericht abermals schuldig gesprochen
Das Medieninteresse am Prozess ist gross. Bild: Baseljetzt

Dies betonte Embolos Verteidiger, Gabriel Giess, dann auch im Plädoyer. «Es gab Verletzungen der Unschuldsvermutung», erklärt er. Sowohl Giess als auch der Verteidiger des weiteren Angeklagten, der in besagter Nacht jemandem die Nase gebrochen haben soll, machen zudem Verhandlungsfehler geltend. «Es gab Verletzungen des Teilnahme- und Konfrontationsrecht», erklären beide Verteidiger.

Staatsanwaltschaft nicht vor Ort

Erst drei Jahre nach dem Vorfall erhielt Embolo eine Vorladung der Staatsanwaltschaft. Zu dieser Zeit hatten aber die Vernehmungen der Zeuginnen und Zeugen schon stattgefunden. Embolo sowie auch der weitere Angeklagte hätten aber eigentlich ein Teilnahmerecht gehabt, um Fragen zu stellen und die Vorwürfe zu erfahren. «Es war kein faires Spiel, wenn wir beim Fussball bleiben wollen», erklärt Giess. Er plädiere er auf Freispruch.

Der Verteidiger des anderen Angeklagten, Christoph Balmer, forderte ein Freispruch vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung. «Mein Mandant hat geschubst und zurückgegeben, aber er wollte sein Gegenüber nicht verletzen.» Keiner der Zeugen habe einen Faustschlag gesehen. Damit sei das Verhalten vielleicht fahrlässig, aber nicht vorsätzlich gewesen, sagt Balmer. Sollte kein Freispruch erfolgen, sollte das Strafmass reduziert werden.

Die Staatsanwaltschaft ist am Mittwoch nicht erschienen. Das könne man darauf zurückführen, dass ihr der Prozess nicht genug wichtig sei, schreibt die bz Basel.

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Kommentare

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03.09.2025 19:45

Pady

Er hätte das Urteil akzeptieren sollen und alles wäre ok gewesen, aber sein falscher Stolz stand ihm im Wege.

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03.09.2025 16:04

Borki74

guter Entscheid, auch sog. Promis müssen für Vergehen fair verurteilt werden

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