
Bundesgericht weist zwei Beschwerden einer Wolfsschützerin ab
Baseljetzt
Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden einer Gegnerin von Wolfsabschüssen abgewiesen. Die Frau setzte sich gegen den Abschuss von Wölfen des Calfeisental-Rudels im Kanton St. Gallen ein. Die Vorinstanzen gingen jedoch davon aus, dass sie nicht beschwerdeberechtigt ist.
Diese Sicht hat das Bundesgericht in zwei am Dienstag publizierten Urteilen bestätigt. So hatte die Frau die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) vom November 2023 für den Abschuss von Wölfen im Kanton St. Gallen angefochten und die darauf basierende Anordnung des St. Galler Amts für Natur, Jagd und Fischerei.
Wie das Bundesgericht ausführt, fehle es der Naturschützerin an einer besonderen und nahen Beziehung zur Streitsache. Sie sei durch die Verfügungen nicht stärker betroffen, als ein beliebiger Dritter. Auch könne sie kein schutzwürdiges Interesse geltend machen, das einen praktischen Nutzen hätte, wenn sie mit ihrem Begehren durchdringen würde.
Hüterin der Natur
Dies seien jedoch die Voraussetzungen dafür, dass eine Person einen Rekurs beziehungsweise eine Beschwerde einlegen dürfe. Daran ändert laut Bundesgericht nichts, dass die Beschwerdeführerin über viel Erfahrung im Umweltbereich verfüge und sich als «Hüterin der Natur» bezeichne. Dieses persönliche Interesse begründe keine besondere Betroffenheit. Die Frau mache vielmehr ein öffentliches Interesse geltend.
Bei einem solchen öffentlichen Interesse im Natur- und Umweltschutz seien jedoch nur die im entsprechenden Gesetz genannten Organisationen beschwerdeberechtigt, die in diesem Bereich tätig seien. Das Bundesgericht hat zudem die Beschwerdeberechtigung der Wölfe verneint, die von der Naturschützerin beantragt worden ist. (sda/vaz)
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skywings2
Vor Jahren hiess es noch : Nur auffällige Wölfe werden abgschossen. Ist bereits aufgeweicht, heute wird vorbeugend geschossen. Welch Frevel.
Hoschi
Sehr schade, die Wölfe gehören geschützt und wir können auch mit ihnen leben, so wie es früher auch der Fall war.